Der Frost hat die Zwischenfruchtsaison beendet

Der Frost hat die Zwischenfruchtsaison beendet - Foto: Landvolk
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L P D – Der Frost hat auf vielen niedersächsischen Feldern ganze Arbeit geleistet. Wo bis Ende Februar noch grüne und gelb bis violett blühende Zwischenfrüchte jeden Gedanken an den Winter vergessen ließen, herrscht jetzt ein farblos-blasses Gelb vor. Hellgelb und flach hingelegt hat der Frost den im Herbst ausgesäten Zwischenfrüchten nun den Garaus gemacht, teilt der Landvolk-Pressedienst mit. Auch wenn es nicht so schön aussieht, erfreut dieser Anblick die Landwirte, denn ihnen wird nun die bald folgende Frühjahrsbestellung erleichtert. Chemische Hilfe, wie sie nach einem flüchtigen Blick auf die Felder zu vermuten wäre, erübrigt sich. Die abgefrorenen und mürben Pflanzen lassen sich nun vor der Frühjahrsaussaat einfach einarbeiten. In Jahren mit frostfreiem Winter müssen die Pflanzen dagegen im Frühjahr mit dem Häcksler zerkleinert werden, bevor Pflug oder Grubber ihre Arbeit beginnen. Je nach Standort und Bodenbeschaffenheit folgen Sommergetreide, Zuckerrüben oder Mais den Zwischenfruchtflächen und werde mit dem Mulchsaatverfahren direkt zwischen die Pflanzenreste gesät. Die Böden benötigen nur eine minimale Bearbeitung, das schützt sie vor Erosion. Allerdings trocknen die Felder ohne den zusätzlichen Bearbeitungsschritt deutlich langsamer ab, nach den ergiebigen Niederschlägen der vergangenen Monate ein eindeutiger Nachteil. Unabhängig von der Bodenbearbeitung halten die Zwischenfrüchte die Nährstoffe im Boden und sorgten bereits im Herbst und Winter für Erosionsschutz. 2016 haben die Landwirte in Niedersachsen mehr als 300.000 Hektar Zwischenfrucht als ökologische Vorrangfläche angebaut. Hinzu kommen noch die Flächen, die zusätzlich ohne Förderantrag mit Zwischenfrüchten bestellt wurden. Mit der voranschreitenden Frühjahrsbestellung werden die abgestorbenen Überreste von Senf, Ölrettich und Co. in den kommenden Wochen nun eingearbeitet, und führen dem Boden nach dem Zersetzen Humus zu. (LPD 26/2018)