Erdkabel muss Bodenschutz garantieren

Erdkabel muss Bodenschutz garantieren -

L P D – Nach Entscheidungen der Große Koalition soll dem Erdkabel in der Bundesfach-planung Vorrang eingeräumt werden, die Politik verspricht sich davon mehr Akzeptanz und einen schnelleren Ausbau der Leitungsnetze zur Umsetzung der Energiewende. Landwirte dagegen wollen im Zuge der Erdverkabelung ein Konzept umgesetzt wissen, dass ihren Belangen Rechnung trägt.  „Die Flächen müssen anschließend ohne Einschränkung wieder landwirtschaftlich nutzbar sein“, formulierte Landvolkpräsident Werner Hilse jetzt bei der Besichtigung einer Baustelle des Übertragungsnetzbetreibers TenneT bei Emden die Erwartungshaltung der Grundeigentümer und Bewirtschafter. „Die Baustelle hat gezeigt, dass es einer verlässlichen Umsetzung eines umfassenden bodenkundlichen Konzepts bedarf, um zukünftige Schäden der landwirtschaftlichen Nutzung zu minimieren“, fügte er an.

Die Komplexität des Themas Erdverkabelung bestätigte sich im Erfahrungsaustausch mit einem betroffenen Landwirt vor Ort, als auch bei der Besichtigung einer Erdkabelbaustelle für die Anbindung eines Offshore-Windparks nordwestlich von Emden. Die Erfahrungen aus den bisherigen Projekten können für künftige Vorhaben eine Vorlage liefern, die es stets zu prüfen und zu ergänzen gilt. Professionelle Schutzkonzepte wie ein bodenkundliches Baukonzept können die Beeinträchtigungen des Bodens mindern. Frühzeitig, nach Festlegung des Trassenverlaufs, muss ein angemessenes Bodenschutzkonzept für die Baumaßnahme erarbeitet werden. Zu beachten sind neben der örtlichen Bodenbeschaffenheit, die Druckempfindlichkeit, der Wasserhaushalt sowie die geeignete Auswahl klassifizierter Maschinen und schließlich die Um- und Durchsetzung von Bodenschutzmaßnahmen. Die fachgerechte Entnahme von Bodenmaterial und dessen Lagerung sowie der sorgfältige Wiedereinbau können Beeinträchtigungen des Bodens minimieren.

Bereits vor Baubeginn sollten bodenkundliche Zielvorgaben in die Leistungsbeschreibung, die Zeitplanung und das Baustellenmanagement der Baustraßen, Mieten und Lagerflächen einfließen. Gemeinsames Ziel muss es sein, dass nach der Fertigstellung die beanspruchten Flächen wieder uneingeschränkt als landwirtschaftliche Nutzflächen zur Verfügung stehen. Eine solche Baustelle endet erst bei erfolgreicher Rekultivierung der Flächen und der Freigabe für eine landwirtschaftliche Folgebewirtschaftung. (LPD 69/2015)