Erschwernisausgleich bis Ende Juni beantragen

Pflanzenschutz
Bäuerinnen und Bauern aus Niedersachsen haben erstmals die Möglichkeit, für wirtschaftliche Nachteile des Verzichts auf Pflanzenschutzmittel auf Ackerflächen und in Dauerkulturen in Naturschutzgebieten, eine von Bund und Land finanzierte Ausgleichszahlung zu erhalten Foto: Landpixel

Landwirtschaft in Naturschutzgebieten soll erhalten bleiben

L P D – 5,5 Prozent der Fläche Niedersachsens ist gesetzlich als Naturschutzgebiet streng geschützt – das sind 292.000 Hektar oder umgerechnet eine Fläche von mehr als 400.000 Fußballfeldern. Diese Gebiete sind weitgehend gleichzeitig ein europäisches Schutzgebiet (Natura 2000). Ein erheblicher Teil dieser Flächen wird traditionell schon aus der Zeit vor der „Unterschutzstellung“ landwirtschaftlich genutzt, überwiegend als Grünland, teilweise aber auch als Ackerland, teilt der Landvolk-Pressedienst mit.

Für einige Höfe ist die Bewirtschaftung dieser Flächen unverzichtbare Grundlage ihrer Existenz, auch für den Naturschutz ist das aufrecht erhalten bestimmter Nutzungen notwendig, um die Schutzziele zu erreichen. Für die historisch in den Schutzgebieten gelegenen Ackerflächen gab es in Niedersachsen in der Regel keine Einschränkungen beim Pflanzenschutz oder der Düngung. 2021 hat die Bundesregierung die landwirtschaftliche Nutzung in Naturschutzgebieten bundesweit nur noch zugelassen, wenn dabei auf die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln weitgehend verzichtet wird. Das führt jetzt zu deutlichen Mindererträgen und deutlich höheren Bewirtschaftungskosten für die betroffenen Betriebe.

Das Landvolk weist darauf hin, dass Bäuerinnen und Bauern in Niedersachsen erstmals die Möglichkeit haben, für die wirtschaftlichen Nachteile des Verzichts auf Pflanzenschutzmittel auf Ackerflächen und in Dauerkulturen wie z. B. Kulturheidelbeeren, Spargel oder Baumobst in Naturschutzgebieten, ein von Bund und Land finanzierte Ausgleichszahlung zu erhalten, wenn das Gebiet gleichzeitig unter dem Schutz von Natura 2000 steht.

Ein Ausgleichsanspruch besteht auch für den eher seltenen Fall von Äckern und Dauerkulturen in Nationalparken oder als sogenanntes gesetzlich geschütztes Biotop nach Bundesnaturschutzgesetz wie Streuobstflächen, wenn eine solche Fläche zu den europäischen Schutzgebieten zählt.

Die Höhe des Ausgleichs beträgt nach Angaben des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums voraussichtlich 382 Euro je Hektar für Ackerkulturen und 1527 Euro je Hektar produktiv genutzter Dauerkulturen. Mit der finanziellen Unterstützung soll auch erreicht werden, dass weiterhin ein Anreiz für die Fortsetzung der landwirtschaftlichen Nutzung besteht und die Flächen nicht brachfallen und „verbuschen“. Die Antragsvordrucke für 2023 stehen zum Download bereit unter www.agrarfoerderung-niedersachsen.de. Für 2023 können noch bis zum 30. Juni Anträge für den Erschwernisausgleich Pflanzenschutz eingereicht werden. Danach verfällt der Anspruch für die diesjährige Bewirtschaftung. (LPD 42/2023)

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