Es wird auf 16.500 Hektar blüehn

Es wird auf 16.500 Hektar blüehn - Foto: Landvolk
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L P D – Die Zeit der Frühjahrsbestellung auf den Feldern ist auch die Zeit für Blühstreifen. Rund um die Mais-, Getreide- oder Rübenflächen werden breite Streifen mit Wildblumenmischungen angelegt. Bei den Winterkulturen wurde dieser Streifen bereits im Herbst freigehalten und nun eingesät. Interessant sind Blühstreifen als Agrarumweltmaßnahme (AUM) wegen der finanziellen Förderung für Landwirte, die auf Flächen mit geringen Erträgen wirtschaften. Aber auch um das Landschaftsbild aufzulockern und sowohl Bienen als auch anderen Insekten sowie Bienen sowie anderen Insekten Nahrung sowie Kleintieren Deckung zu bieten. Ursprünglich sollten die aus der Produktion genommenen Flächen der Marktentlastung dienen, als zu Beginn der 1980er Jahre erste Blühstreifenprojekte gestartet wurden. Der positive Nutzen für die Natur und speziell für Bienen und Hummeln sowie die optische Aufwertung von Ackerflächen wurde erst später hervorgehoben. Mit dem Koalitionsvertrag 2014 rückten die Blühstreifen stärker ins Interesse der Landwirte, da seither bis zu zehn Hektar Blühstreifen je Betrieb über fünf Jahre attraktiv gefördert werden können.

Die Saatgutzusammensetzung, das Datum der Aussaat und des Umbruchs sind je nach Fördermaßnahme streng reglementiert. Bei einjährigen Blühstreifen muss die Saatgutmischung aus mindestens fünf Arten bestehen, die auch alle auflaufen müssen. Einzelflächen dürfen nicht mehr als zwei Hektar groß und sechs bis 30 Meter breit sein, und der Landwirt muss die Mischung bis zum 15. April aussäen. Düngung und Pflanzenschutz oder eine Nutzung des Aufwuchses sind tabu. Im vergangenen Jahr stellten nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums rund 3.150 Betriebsleiter in Niedersachsen einen Antrag auf Blühstreifen als Agrarumweltmaßnahme auf einer Fläche von insgesamt gut 14.000 Hektar, davon 13.500 Hektar als einjährige Blühstreifen. Für das Jahr 2016 erwartet das Ministerium eine Ausweitung um weitere 2.500 auf 16.500 Hektar.

Auch um die sogenannten Greening-Vorgaben im Agrarantrag zu erfüllen, können die Landwirte sich als zahlreichen Maßnahmen für Blühstreifen entscheiden. Hierfür gelten andere Vorgaben als für die AUM. Es entschieden sich im vergangenen Jahr gut 1.700 Antragssteller für diese Form der ökologischen Vorrangfläche auf knapp 1.600 Hektar Fläche. In der Kritik stehen die Vorgaben für Blühstreifen, weil sie von den Landwirten nicht unbedingt als praxistauglich angesehen werden. Bei starken Frühjahrsniederschlägen sei der Aussaattermin nicht einzuhalten. Der Verzicht auf Dünger komme der Konkurrenz in Form von Diestel oder Melde zugute. Sie wüchsen mitunter so üppig, dass die Blühpflanzen kaum dagegen ankämen. Dann entfalle auch die Förderung. Deshalb wägen die Landwirte genau ab, ob sie sich auf ihren Flächen für Blühstreifen entscheiden. (LPD 27/2016)