Fördermittel für Wiederbewaldung kommen nicht an

Philip von Oldershausen
Der Verbandspräsident Philip von Oldershausen kritisiert den starren Rahmen, den der Bund in der Novelle des Bundeswaldgesetzes vorgebe Foto: Landvolk
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Schwierigkeiten bei der Inanspruchnahme – Verband fordert Übergangslösung

L P D – Auch vor dem Hintergrund aktuell erhöhter Waldbrandgefahr sehen die Besitzer von Privatwald mit Sorge, dass vom Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium zugesagte Fördermittel nicht in der Fläche ankommen. „Wir müssen leider feststellen, dass die diesjährigen Herbstpflanzungen mit den finanziellen Zuwendungen der Waldbau- und der Extremwetterrichtlinie nicht realisierbar sein werden“, bemängelt der Präsident des Waldbesitzerverbandes Niedersachsen, Philip von Oldershausen, laut Landvolk-Pressedienst.

Obwohl die Mittelzuweisung für das Jahr 2023 mit 31 Millionen Euro in der Höhe vergleichbar mit dem Vorjahr ausgefallen ist, gibt es Schwierigkeiten bei der Inanspruchnahme. Rund 15 Millionen Euro müssen noch für Förderzusagen aus dem Vorjahr ausgezahlt werden, so dass 16 Millionen Euro für Neubewilligungen verbleiben, die jedoch aufgrund von haushälterischen Vorgaben nicht für die Wiederbewaldung/Herbstpflanzung in Anspruch genommen werden können.

Die Förderung nach der Extremwetterrichtlinie tritt am 31. Dezember 2023 außer Kraft. Das bedeutet, dass alle bewilligten Maßnahmen bis Mitte Dezember komplett abgeschlossen und abgerechnet werden müssen. Dieses kurze Zeitfenster ist bei Herbstpflanzungen, die saisonbedingt erst im November beginnen, praktisch nicht realisierbar. Die Inanspruchnahme der Förderung nach der Waldbaurichtlinie für die Herbstpflanzung ist ebenfalls kaum möglich, weil es an ausreichend eingestellten Mitteln in 2024 fehlt. Dies wäre aber dringend notwendig, um die in diesem Jahr begonnenen Maßnahmen im neuen Haushaltsjahr 2024 abrechnen zu können. Folglich sind Herbstkulturen von der Mittelbewilligung ausgeschlossen, da die Abschlussfrist zum Jahresende nicht in diesem Ausmaß erreicht werden kann. Dies gilt sowohl für die Wiederbewaldung mit Mitteln der auslaufenden Extremwetterrichtlinie als auch für die Mittel der weiterhin gültigen Waldbaurichtlinie. „Das kurze Zeitfenster bis Ende 2023 reicht bei den erst im November startenden Herbstpflanzungen in der Praxis nicht aus“, erläutert von Oldershausen.

Der Waldbesitzerverband Niedersachsen appelliert an die Verantwortlichen im Bund und Land, dass die forstliche Förderung auch weiterhin vollständig über das bewährte Instrument der GAK (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes) umgesetzt werden möge, denn nur die GAK berücksichtige im Zusammenspiel von Bund und Land die regionalen Besonderheiten. Derzeit strebt der Bund an, die waldbaulichen Maßnahmen zukünftig über ein Bundesprogramm fördern zu wollen, das weniger regionale Differenzierung beinhaltet.

Die Waldbesitzenden in Niedersachsen wollen gerne ihren Wald wieder aufforsten, brauchen aber bei den enorm gestiegenen Kosten für die Wiederbewaldung, die ein Generationenvertrag ist, finanzielle Unterstützung. „Daher ist es eine völlig unbefriedigende Situation, dass das vorhandene Geld nicht in den Wald investiert werden kann, weil es bisher nicht gelungen ist, eine Übergangslösung für das Jahr 2024 zu finden“, fasst der Präsident des Waldbesitzerverbandes die Umstände abschließend zusammen. (LPD 44/2023)

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