Geht die Grundsteuerreform zu Lasten der Bauernhäuser?

Foto: Landvolk Niedersachsen

Starke Vereinfachung hat Gewinner und Verlierer

L P D – Bereits im vergangenen Jahr wurde das Bundesgesetz zur Grundsteuerreform verabschiedet. Bayern hatte jedoch eine Öffnungsklausel durchgesetzt, die es jedem Bundesland erlaubt, eigene Regeln für die Grundsteuer zu schaffen. Davon wird wohl auch Niedersachsen Gebrauch machen, eine endgültige Entscheidung steht noch aus. Es wird weiterhin eine Grundsteuer A für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen und eine Grundsteuer B für alle anderen Immobilien geben. Für die Land- und Forstwirtschaft will Niedersachsen wie alle anderen Bundesländer auch das Bundesmodell anwenden. Einen eigenen Weg will Niedersachsen jedoch für das außerlandwirtschaftliche Vermögen gehen und tendiert, ähnlich wie Hessen und Hamburg, zu einem Flächen-Lage-Modell. Weil die Wohnhäuser auf den landwirtschaftlichen Betrieben nach dem neuen Recht dem außerlandwirtschaftlichen Vermögen zugerechnet werden, betrifft das auch die Bauern, schreibt der Landvolk-Pressedienst.

Das Flächen-Lage-Modell würde eine extreme Vereinfachung bedeuten. Es entspricht dem in Bayern entworfenen Flächenmodell, das mit einem Korrekturfaktor zur Berücksichtigung einer mehr oder weniger günstigen Lage der Immobilie versehen wird. Nach derzeitigem Stand der Entwürfe erfolgt im ersten Schritt eine Bewertung der Grundstücksfläche mit 2 Cent je Quadratmeter und der Gebäudefläche von Wohngebäuden mit 20 Cent je Quadratmeter beziehungsweise bei Nichtwohngebäuden mit 40 Cent je Quadratmeter. Die genannten Cent-Beträge je Quadratmeter sind ebenso wie Details der Gebäudeflächenberechnung noch nicht in Stein gemeißelt. Im zweiten Schritt würde auf das Ergebnis des Flächenmodells dann der Lagefaktor angewendet werden. Das Gebiet einer Kommune würde dafür entsprechend der Spreizung der Bodenrichtwerte in verschiedene Lagen aufgeteilt werden. Nach ersten Vorstellungen sollen bei großen Spreizungen, zum Beispiel in größeren Städten, bis zu sieben Lagen mit Faktoren von 0,4 bis 2,25 zur Anwendung kommen, bei geringen Spreizungen zum Beispiel in kleinen Gemeinden nur einheitlich der Faktor 1.

Das politische Mantra der Grundsteuerreform lautet „einfach und gerecht“ – das kommt jedoch einer Quadratur des Kreises gleich, denn eine radikale Vereinfachung hat natürlicher Weise Gewinner und Verlierer. Das neue Modell löst ein zwar veraltetes und kompliziertes, aber auch sehr genaues und differenziertes System ab, das werde zu erheblichen Belastungsverschiebungen führen, schreibt der Landvolk-Pressedienst. So werde zum Beispiel ein altes und einfach ausgestattetes Bauernhaus mit 220 Quadratmetern überdimensionierten Räumen genauso besteuert, wie ein nagelneues Zwei-Familienhaus mit bestem Standard und gleicher Wohnfläche. Das Landvolk Niedersachsen fordert deshalb zumindest Korrekturfaktoren für überdimensionierte Dielen und Nebenräume, wie sie oft in alten Bauernhäusern zu finden sind, sowie einen speziellen Lagefaktor für den Außenbereich. Der Berufsstand wird sich weiterhin für die Beibehaltung des bisherigen Abschlages für Wohngebäude auf landwirtschaftlichen Hofstellen für ihre Nähe zu den Wirtschaftsgebäuden einsetzen. LPD (84/2020)

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