Geodatenbasierte Antragstellung als „Kaltstart“

Geodatenbasierte Antragstellung als "Kaltstart" -

L P D – Als eine „Überrumpelung“ der Landwirte bezeichnet das Landvolk Niedersachsen die kurzfristige Umsetzung der EU-Vorgaben bei der bevorstehenden Antragsperiode für die EU-Direktzahlungen durch das Land. Niedersachsen hat bislang keinerlei Erfahrungen gesammelt, um die EU-Vorschriften zur sogenannten geodatenbasierten Antragstellung fristgerecht umzusetzen. Mindestens 25 Prozent der im vergangenen Jahr im Rahmen der Betriebsprämienregelung ermittelten Fläche sind 2016 nach mit diesem neuen Verfahren abzudecken. Ab 2018 gilt die neue Vorschrift flächendeckend. „Niedersachsen hat diese EU-Vorgabe ohne jeglichen Vorlauf viel zu spät aufgegriffen und wirft die Landwirte als auch die für die Antragsabwicklung zuständige Landwirtschaftskammer hier ins eiskalte Wasser“, kritisiert Landvolkpräsident Werner Hilse. Den Landwirten sei keinerlei Möglichkeit eingeräumt worden, sich mit dem neuen Antragsverfahren vertraut zu machen oder gar Vorbereitungen zu treffen. Andere Bundesländer wie Bayern oder Thüringen hätten sich bereits im vergangenen Jahr auf freiwilliger Basis mit der Umsetzung vertraut gemacht und Fehlerquellen ermittelt und behoben.

Für Niedersachsen befürchtet der Verband nun einen „Kaltstart“ mit erheblichen Anlaufschwierigkeiten. In letzter Konsequenz müssten die antragstellenden Landwirte Kürzungen bei den EU-Direktzahlungen zu befürchten. „Die finanziell äußerst prekäre Lage auf den Höfen ist bekannt. Das Land steht hier in der Sorgfaltspflicht, damit die Landwirte das ihnen zustehende Geld fristgerecht und in vollem Umfang erhalten“, sagt Hilse. Das Land müsse daher sowohl die technischen wie auch personellen Voraussetzungen bei der Landwirtschaftskammer für eine reibungslose Umstellung schaffen. Die geodatenbasierte Antragstellung verlangt einen digitalen Flächennachweis, er soll die bisherigen Flächenskizzen als Anhang zum Antrag ersetzen. (LPD 12/2016)