Höchste Vorsorge soll ASP fernhalten

Höchste Vorsorge soll ASP fernhalten - Foto: Landpixel
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L P D – Niedersachsens Tierhalter sind weiter in großer Sorge, weil die Afrikanische Schweinepest (ASP) in den östlichen Nachbarländern nicht abebbt. Das Landvolk Niedersachsen und die Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) haben daher in einem Merkblatt Empfehlungen für Landwirte und Jäger veröffentlicht, um ein Übergreifen der Seuche wirksam zu verhindern. Dazu zählt in besonderer Weise ein konsequentes Hygienemanagement, dass die Betriebsleiter immer wieder überprüfen sollen. Zentrale Bedeutung kommt auch der Aufklärung Reisender an den großen Ost-West-Transitrouten zu. Sie dürfen auf keinen Fall Reste tierischer Lebensmittel wegwerfen, da sie ein Übertragungsrisiko der Seuche in die Wildschweinpopulation beinhalten. Landvolk und LJN haben Merkblätter mit Empfehlungen zur Schweinepest-Prävention aufgelegt. Jäger können durch eine intensive Jagd auf Wildschweine dem Seuchendruck vorbeugen, dazu sollten sich Landwirte und Jäger bei der anstehenden Maisaussaat absprechen und beispielsweise mit Bejagungsschneisen die Schwarzwildbejagung in diesen Flächen erleichtern. Unter https://www.landvolk.net/Mitglieder/Dokumente-Formulare/AFP.php sind die Merkblätter abrufbar. Unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de hat das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit aktuelle Informationen zur ASP eingestellt, unter anderem als besonderen Service Merkblätter für Saisonarbeitskräfte in verschiedenen Sprachen. Beim Friedrich-Loeffler Institut gibt es unter www.fli.de ebenfalls eine Fülle an aktuellen und Hintergrundinformationen zu ASP wie auch anderen Tierseuchen. Die EU hat im neuen Jahr bereits mehr als 2.100 neue Fälle der Afrikanischen Schweinepest in Europa registriert, zum weitaus überwiegenden Teil in der Wildschweinpopulation. Die Afrikanische Schweinepest ist eine hoch ansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung, die ausschließlich Wild- und Hausschweine befällt. Ein Ausbruch der Seuche würde erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. (LPD 29/2018)