Kein Umweltschutz auf Kosten des Tierschutzes

Kein Umweltschutz auf Kosten des Tierschutzes -

L P D – Echtes Entsetzen lösen die Absichten der EU-Umweltpolitiker zu einer Reduzierung der Emissionen von Ammoniak und Methan bei Niedersachsens Landwirten aus. „Die dort diskutierten Vorgaben gehen weit über das tatsächlich erreichbare Maß hinaus und stellen unsere Landwirte vor unlösbare Aufgaben“, wertet Landvolkpräsident Werner Hilse eine Abstimmung im Umweltausschuss des Europäischen Parlamentes zur sogenannten NEC-Richtlinie. Die dort geplanten neuen Emissionsobergrenzen für Ammoniak, Feinstaub und Methan seien aus landwirtschaftlicher Sicht absolut unakzeptabel und gingen weit über das bisher von der Kommission geforderte Minderungsziel hinaus. „Unsere Landwirte sehen sich durchaus angemessenen Maßnahmen zur Vermeidung von Ammoniakemissionen und damit einer Verbesserung der Stickstoffeffizienz verpflichtet“, hat Hilse gegenüber den niedersächsischen EU-Parlamentariern argumentiert. Dabei würden auch deutliche Kostensteigerungen in Kauf genommen.

Hilse erinnert zugleich aber daran, dass höhere Umweltanforderungen sich nur dann umsetzen ließen, wenn diese auch tatsächlich mit Hilfe technischen Fortschritts erreichbar seien. Mit einem Minderungsziel von 39 Prozent bis 2030 gehe der Kommissionsvorschlag aber weit über jegliche Verhältnismäßigkeit hinaus. Selbst unter Berücksichtigung der aktuellen, jüngst korrigierten Emissionsberechnungen des Thünen-Instituts ergebe sich daraus eine absolute Reduktion von etwa 260 Kilotonnen (kt) Ammoniak im Jahr. Diese müsste vollständig von der Landwirtschaft erbracht werden. Im Vergleich dazu betrugen die gesamten Emissionen der deutschen Geflügel- und Schweinehaltung 2013 gerade einmal 183 kt. Hilse wertet die Absichten daher als Verbot der Freilandhaltung bei Geflügel. Selbst die Ausrüstung auch kleiner Geflügel- und Schweineställe mit Ammoniakfiltern und ein kompletter Verzicht auf Harnstoffdüngung würden nicht zum Ziel führen. Neben schärferen Anforderungen bei der Ausbringung von Wirtschaftsdünger müssten schließlich tiergerechte Milchvieh- und Rinderoffenställe wieder in geschlossene Ställe umgebaut werden. Hier werde also Umweltschutz auf Kosten des Tierschutzes betrieben. Das Landvolk lehnt daher den Richtlinienentwurf vehement ab und erwartet eine an Realitäten orientierte Anpassung der Minderungspflichten für Ammoniak und einen Verzicht auf die Einbeziehung von Methan. (LPD 55/2015)