Landwirte dürfen bei Fristen nicht benachteiligt werden

Foto: Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Coronakrise erfordert Augenmaß bei Erfassung von Daten und Antragsbearbeitung

L P D – „Unsere Behörden sind jetzt gefordert, umsichtig und mit Augenmaß zu entscheiden, wenn Bäuerinnen und Bauern gesetzliche Fristen oder Dokumentationspflichten nicht in vollem Umfang einhalten. Generell muss gelten, dass es z. B. völlig unangemessen wäre, Verzögerungen bei den erst im Spätherbst 2019 eingeführten zusätzlichen Meldesysteme im Düngerecht mit Bußgeldern zu bestrafen. In dieser Krisensituation, die durch das Coronavirus ausgelöst wurde, müssen wir zu unbürokratischen Fristverlängerungen von Amts wegen kommen“, erklärt Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke. Für die Landwirtschaft betrifft dies aber nicht nur die Eingabe von Daten zur elektronischen Meldung über ihre Düngung, sondern viele andere bürokratische Anforderungen sowie die ständige Verfügbarkeit für Hofkontrollen.

Mehr als 30.000 Betriebsleiter in Niedersachsen sind verpflichtet, über das internetbasierte System ENNI für den Nährstoffvergleich und die Düngebedarfsermittlung ihre Daten der Düngebehörde bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen mitzuteilen. Für das Düngejahr und Wirtschaftsjahr 2018/2019 bzw. das Kalenderjahr 2019 sind der Nährstoffvergleich spätestens bis zum 31. März 2020 und die Düngebedarfsermittlung rückwirkend für das gleiche Düngejahr bis zum 31. Mai 2020 zu melden. Viele Landwirte benötigen dazu die Hilfe ihrer Beratungseinrichtungen. Aktuell wird die Erreichbarkeit und vor allem die unmittelbare Betriebsberatung durch die landwirtschaftlichen Organisationen jeden Tag stärker eingeschränkt.  „Diese Situation ist jetzt durch die zuständigen Ministerien zu berücksichtigen. Das gilt nicht nur für den Umstand, dass durch Erkrankung des Landwirts oder Betriebsleiters mit eventueller Quarantäne ein zeitgerechtes Melden unmöglich ist“, zeigt der Landvolkpräsident auch andere Fälle auf, die eine Umsetzung formaler Vorschriften auf den Höfen jetzt gravierend erschweren

Auch bei aktuell anstehenden Bewirtschaftungsmaßnahmen auf den Feldern, die teilweise nur mit behördlicher Genehmigung zulässig sind, müsse mit Augenmaß gehandelt und auf die festzustellenden Einschränkungen auch in der öffentlichen Verwaltung pragmatisch reagiert werden. Das Landvolk Niedersachsen ist aber zuversichtlich, dass hier zeitnah gehandelt wird. Für alle sei diese Situation neu und man stehe, um erst gar keine Härtefälle in diesem Bereich entstehen zu lassen, im permanenten Austausch mit dem Landwirtschaftsministerium. Das gelte auch für die GAP-Anträge. „Sollte es hier durch die Corona-Krise zu Verzögerungen kommen, darf dies nicht zu Lasten der Landwirte gehen“, zeigt Schulte to Brinke auf und unterstützt das bereits angekündigte Verlagern der Frist auf den 15. Juni.