Landwirte müssen ab 1. Juli Antibiotikaeinsatz melden

L P D – In der Nutztierhaltung sollen weniger Antibiotika eingesetzt werden – dieses Ziel verfolgt das neugefasste Arzneimittelgesetz. Das neue Konzept basiert auf einer bundeseinheitlichen amtlichen Datenbank. Wie der Landvolk-Pressedienst berichtet, sind die Tierhalter ab dem 1. Juli 2014 verpflichtet, Antibiotika-Anwendungen in ihren Beständen in dieses System einzutragen. Die anschließende Berechnung der betrieblichen halbjährlichen Therapiehäufigkeit und die Ermittlung von bundesweiten Kennzahlen sollen nach Angabe des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) einen Indikator für einen vergleichsweise hohen Antibiotika-Verbrauch und eine hohe Erkrankungsrate ergeben.

Melden müssen laut LAVES alle Landwirte, die im Durchschnitt eines Kalenderhalbjahres mehr als 20 Mastkälber bis zu einem Alter von acht Monaten, 20 Mastrinder ab einem Alter von acht Monaten, 250 Mastferkel vom Absetzen bis zu einem Gewicht von 30 kg, 250 Mastschweine über einem Gewicht von 30 kg, 1.000 Mastputen ab dem Schlüpfen oder 10.000 Masthühner ab dem Schlüpfen halten. Sie müssen bis zum 1. Juli ihre Tierhaltung unter Angabe der Nutzungsart in die Datenbank eintragen. Nicht unter die Regelung fallen Legehennen, Milch- und Mutterkühe, Sauen, Deckeber und -bullen und Geflügelelterntiere sowie alle anderen Tierarten als Rind, Schwein, Huhn und Pute. Männliche, abgesetzte Kälber auf dem Geburtsbetrieb gelten erst ab einem Alter von über vier Wochen als zur Mast bestimmt. Weitere Informationen sind unter www.laves.niedersachsen.de abrufbar.

Die kritische Diskussion um Antibiotika greift der „Faktencheck Landwirtschaft“ des Deutschen Bauernverbandes auf. Auf der Internetseite www.bauernverband.de/faktencheck-landwirtschaft werden Informationen und Argumentationen bereitgestellt, die einen Überblick zum Thema Antibiotika und Resistenzen geben. Dieser Faktencheck geht speziell auf die Differenzierung von Erregertypen und deren Herkunft ein und klärt über die Grundsätze des Umgangs mit Antibiotika in der Nutztierhaltung auf. (49/2014)