Leitungsbau muss Bodenschutz und Nachteilsausgleich bieten

Leitungsbau muss Bodenschutz und Nachteilsausgleich bieten -

L P D – Niedersachsens Landwirte, die vom Bau der neuen Stromautobahnen betroffen werden, bleiben in Sorge. „Der Trassenbau darf nicht zu Lasten der Landwirtschaft gehen“, fasst Landvolkvizepräsident Ulrich Löhr zusammen. Er schildert gleich mehrere Gründe, warum die Planungen der Stromnetzbetreiber die Grundeigentümer beunruhigen. Im Mittelpunkt aller Pläne beim Bau neuer Stromtrassen muss der Schutz landwirtschaftlich genutzter Böden stehen, formuliert Löhr das wichtigste Anliegen der Landwirte. Dies gelte sowohl für die Planung des Verlaufs der Leitung aber noch mehr für alle mit der späteren Verlegung der Erdkabel verbundenen Arbeiten. Nach Überzeugung des Landvolkes muss dem Bodenschutz hier absolute Priorität beigemessen werden. So sei bei der Planung der Trassen Flächen in öffentlicher Hand, wie zum Beispiel Truppenübungsplätzen, der Vorzug zu geben. Beim Leitungsbau selbst sollte die Nutzung neuester Technologie zum Schutz des Bodens selbstverständlich sein. „Unsere Böden sind unser wertvollstes Kapital, dass wir erhalten und sichern wollen“, verdeutlicht Löhr.

Wie Löhr erläutert, haben sich überall entlang der geplanten Trassen am heutigen Donnerstag (16. November) betroffene Landwirte an ihre politisch gewählten Vertreter gewandt. Für das Landvolk steht auch der Verzicht auf den naturschutzfachlichen Ausgleich des mit dem Trassenbau verbundenen Eingriffs außer Zweifel. Eine an ökologischen Zielen orientierte Energiewende könne nicht weitere Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung entziehen und die Flächenknappheit weiter verschärfen, argumentiert Löhr. Schließlich spricht er sich für einen Nachteilsausgleich in Form dauerhafter Zahlungen an die Betroffenen aus. Auch in der Politik wird die Position vertreten, dass einvernehmliche Lösungen mit der Landwirtschaft zu mehr Akzeptanz für die umstrittenen Erdkabel führen und damit einen Zeitgewinn und nicht zuletzt auch Kostenersparnis bewirken können. (LPD 85/2017)