Mobiles Schlachten wird in Niedersachsen erleichtert

Anita Lucassen
Anita Lucassen: "Mobiles Schlachten leistet einen Beitrag zum Tierwohl" Foto: Landvolk Niedersachsen
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Landvolk plädiert für praktikable Regelungen

L P DUm die Lücke zwischen der herkömmlichen Schlachtung im Schlachthof gesunder und transportfähiger Tiere und der Notschlachtung, bei der das Tier eine frische Verletzung aufweisen muss, zu schließen, fordern Milchviehhalter seit längerem eine Ausweitung des mobilen Schlachtens. Damit dies künftig direkt auf dem landwirtschaftlichen Betrieb möglich wird, wurde die Rechtslage auf EU-Ebene angepasst und auch der Niedersächsische Landtag hat den Weg dafür frei gemacht.

Zukünftig dürfen in Niedersachsen bis zu drei Rinder, sechs Schweine oder drei Pferde im Herkunftsbetrieb unter Verwendung einer mobilen Einheit geschlachtet werden. Kleinunternehmer und Erzeugerzusammenschlüsse können EU-Fördergeld aus der Maßnahme „Verarbeitung und Vermarktung“ beantragen, um die mobilen Schlachteinheiten anzuschaffen. „Das erspart den Tieren unnötigen Stress und ist ein Beitrag zum Tierwohl“, sagt Anita Lucassen. „Wir Halter können durch die Zusammenarbeit mit Metzgereien oder kleinen Schlachthöfen außerdem von der Gesellschaft gewünschte regionale Versorgung stärken.“ Lucassen ist Mitglied im Vorstand des Landvolk-Kreisverbands Cloppenburg und führt einen Betrieb mit 170 Milchkühen plus weiblicher Nachzucht.

Das Landvolk Niedersachsen begrüßt die neue Regelung, wonach die Schlachtung von Nutztieren direkt auf dem landwirtschaftlichen Betrieb rechtlich möglich sein wird. Denn im Fall der mobilen Schlachtung können Lebendtransporte zum Schlachthof entbehrlich werden. „Um das hohe Interesse der Tierhalter nicht zu schmälern, müssen jedoch bürokratische Hürden für die Tierhalter möglichst niedrig gehalten werden“, erklärt Landwirtin Lucassen. Um den Tierhaltern den Einstieg in die mobile Schlachtung zu erleichtern, sind aus Sicht des Landvolks praktikable Regelungen erforderlich. Dazu gehört auch, dass die Kontrolle während der Schlachtung durch einen amtlich beauftragten Tierarzt erfolgen kann und nicht die Anwesenheit des hauptamtlichen Personals des Veterinäramtes voraussetzt. Denn einerseits gibt es schon jetzt personelle Engpässe bei den Veterinärbehörden, andererseits entstehen hohe Kosten, die mobile Schlachtungen somit unattraktiv machen. (LPD 72/2021)

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