Offline geht auf dem Bauernhof nichts mehr

Offline geht auf dem Bauernhof nichts mehr -

L P D – Die Liste der Möglichkeiten, die sich durch die Digitalisierung für die Landwirte ergeben, ist lang. Jeder muss für sich und seinen Betrieb entscheiden, was sinnvoll ist, oder was sich schließlich nur als teurer Zeitfresser entpuppt. Den Agrarantrag können die Landwirte allerdings nur noch digital stellen, auch die Aufzeichnungspflichten im Rahmen der Düngeverordnung sind digital einfacher zu erfüllen, schreibt der Landvolk-Pressedienst. Ob beruflich oder privat, wer sich der Digitalisierung verweigert, steht schnell im Abseits. Die jüngere Generation auf den Höfen ist natürlich quasi vor dem Bildschirm aufgewachsen, aber auch ältere Landwirte und Mitarbeiter auf den Höfen setzen sehr selbstverständlich PC, Smartphose, Tablet oder Trecker-Display ein und wissen die Geräte auch zu vernetzen. Nach Angaben des Deutschen Bauernverbandes will mindestens jeder vierte Landwirt in die Aus- und Fortbildung der digitalen Kompetenzen investieren.

Zwei große Stolpersteine liegen allerdings noch auf dem Weg zum digitalen Bauernhof. Zum einen ist die Internetversorgung im ländlichen Raum noch lückenhaft. Der DBV und der Digitalverband Deutschland Bitcom fordern daher eine flächendeckende, leistungsfähige Infrastruktur bei der Internetversorgung. Zum anderen sollten sich Landwirte die Frage stellen, wer die Hoheit über die GPS-Daten des Treckers, dem Verzeichnis in der mobilen Ackerschlagkartei oder den Klimameldungen aus dem Stall hat. Aber auch personenbezogene Daten beim Online-Shopping oder digital ausgefüllte Versicherungs- oder Kreditanträge lassen häufig ein ungutes Gefühl zurück.

Der Landesverband der Maschinenringe Niedersachsen, ein wichtiger Nutzer und Vermittler von Technik, hat hier die Initiative ergriffen und bildet einen Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragten aus. Landwirte und Unternehmer müssen nach Einschätzung des Landvolkes mehr sensibler im Umgang mit personenbezogenen Daten sein, es gibt offenbar noch großen Nachholbedarf. (LPD 15/2018)