Allgemeine Regelung lässt auf sich warten – 330 Millionen Euro im Fördertopf
L P D – Licht und Schatten beim Thema Stallbauten: Die von der Bundesregierung geplante Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen schien mit dem vor wenigen Wochen beschlossenen Baulandmobilisierungsgesetz genehmigungsrechtlich komplett auf der Strecke zu bleiben. Damit drohten auch Fördermittel des Bundes für mehr Tierschutz in der Sauenhaltung nicht zur Auszahlung zu kommen. „Nun ist es aber doch noch gelungen, eine baurechtliche Genehmigungsregelung für ältere Sauenhaltungsanlagen zu schaffen, bei denen anderenfalls eine Anpassung an die aktuellen Tierschutzregelungen und ein Abrufen der Fördermittel unmöglich gewesen wäre“, sagt Enno Garbade, Vorsitzender des Arbeitskreises Sauenhaltung im Landvolk Niedersachsen.
Er sieht die neue Regelung mit gemischten Gefühlen: „Wir können zwar nun endlich teils lang geplante Bauanträge stellen und Fördermittel abrufen. Das ist für die Sauenhalter ein gutes Signal. Schlecht ist allerdings, dass eine solche Regelung nicht für alle Tierhalter geschaffen wurde, die mehr Tierwohl in ihren Ställen umsetzen wollen.“ Die Bereitschaft dazu sei unter den Landwirten groß, die Enttäuschung über die unterbliebenen Regelungen einer „Tierwohlverbesserungsgenehmigung“ umso größer.
Unklar bleibt somit, welche Auswirkungen der „Borchert-Plan“, mit dem ein Konzept für mehr Tierwohl aufgestellt wurde, auf künftige Investitionen der Tierhalter haben wird. An Fördermitteln stehen 330 Millionen Euro aus einem Corona-Hilfsfonds der Bundesregierung bereit.
Enno Garbade wertet das Ergebnis als einen „Minimalkonsens, der gut für die Sauenhalter ist, jedoch uns Bauern insgesamt noch nicht zufrieden stellen kann“. (LPD 47/2021)