Wassergesetz bleibt in der Kritik

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L P D – Der Vorschlag für ein neues Wassergesetz durch Niedersachsens Umweltminister Stephan Wenzel stößt in weiten Regionen Niedersachsens weiter auf heftige Kritik. Ganz konkret geht es um einen fünf Meter breiten Streifen, auf dem die Landwirte an jeglichen Gewässern auf Düngung und Pflanzenschutz verzichten sollen. Dieser Vorschlag geht nach Einschätzung des Landvolkes Niedersachsen weit über die durch das landwirtschaftliche Fachrecht begründeten Einschränkungen hinaus, danach ist pauschal ein Streifen von einem Meter entlang von Gewässern von Düngung und Pflanzenschutz auszunehmen. Strengere Abstandsregelungen gelten nur bei Verwendung älterer, ungenauerer Ausbringungstechnik oder besonders wassergefährdenden Stoffe. Eine Verbreiterung dieses Schutzstreifens, wie jetzt im neuen Wassergesetz vorgesehen, würde insbesondere in den Niederungsgebieten Niedersachsens zu erheblichen Verlusten landwirtschaftlicher Nutzfläche führen.

Nach Berechnungen des Landvolkes Niedersachsen würde ein fünf Meter Streifen an Gewässern insgesamt den Verlust von 80.000 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche bedeuten. Sie würden den Landwirten sowohl für die Erzeugung von Futter für ihre Tiere als auch zur Erzeugung von Lebensmitteln verloren gehen. Bei einer durchschnittlichen Größe von rund 80 Hektar, über die ein landwirtschaftlicher Betrieb heute verfügt, würde rechnerisch rund 1.000 Höfen komplett die Existenzgrundlage entzogen. Den wirtschaftlichen Effekt über Vermögensverluste beziffert das Landvolk auf rund 2,5 Milliarden Euro. Der Verband verweist auf moderne Landtechnik, mit der sich direkte Einträge sowohl von Dünge- als auch Pflanzenschutzmitteln an Gewässerrändern vermeiden lassen. Die norddeutsche Kulturlandschaft mit ihren zahlreichen Ent- und Bewässerungsgräben wurde maßgeblich durch landwirtschaftliche Bewirtschaftung geprägt. Mit dem neuen niedersächsischen Wassergesetz in der vorliegenden Form fürchten die Landwirte, dass sie die landwirtschaftliche Nutzung dort nun weitgehend aufgeben sollen und fordern Umweltminister Stephan Wenzel zu deutlichen Korrekturen an der vorliegenden Fassung auf. (LPD 15/2017)