Entwurf der Landesregierung führt zu zusätzlicher Verknappung landwirtschaftlicher Fläche
L P D – Zusätzliche Bürokratie und Mehrkosten, erhebliche Belastungen für die kommunalen Grundstücksverkehrsausschüsse, fehlende Rechtssicherheit, Eingriffe in Grund- und Eigentumsrechte und eine zusätzliche Verknappung landwirtschaftlicher Flächen: Mit deutlicher Kritik hat das Landvolk Niedersachsen auf den Entwurf des Gesetzes zur Sicherung und Verbesserung einer bäuerlichen Agrarstruktur in Niedersachsen (NASVG) reagiert und der Landesregierung im Anhörungsverfahren eine 16-seitige Stellungnahme mit ausführlichen Begründungen geschickt. „Wir sehen erheblichen Korrekturbedarf an dem Gesetzentwurf. Hier wurde ein weiteres Bürokratiemonster geschaffen“, sagt Landvolk-Vizepräsident Frank Kohlenberg, der die verbandsinterne Arbeitsgruppe zum Agrarstrukturgesetz geleitet und mit Fachleuten die „Knackpunkte“ dezidiert herausgearbeitet hat.
Die Verabschiedung eines Agrarstruktursicherungs- und Agrarstrukturverbesserungsgesetzes, das tatsächlich den Schutz land- und forstwirtschaftlicher Flächen in den Mittelpunkt stellt, wäre aus Sicht des Landesbauernverbandes eine wertvolle Hilfe angesichts der vielfältigen Herausforderungen auf dem niedersächsischen Bodenmarkt. „Mit dem vorliegenden Entwurf des NASVG ist aber leider in weiten Teilen kein praktikabel umsetzbares Gesetz gelungen“, bekräftigt Kohlenberg. Die Regelungen zur nachteiligen Flächenanhäufung oder zu Anteilskäufen seien aus Sicht des Landvolks verfassungsrechtlich sehr bedenklich. Andere Ausführungen wie die zum „groben Preismissverhältnis“ oder zur Landpachtverkehrsthematik bedürften einer grundsätzlichen Überarbeitung. „Die enthaltenen weitergehenden Privilegierungen von Naturschutz und Naturschutzvereinigungen, insbesondere hinsichtlich der Ausdehnung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts, sind aus unserer Sicht zwingend zu streichen, da diese eine zusätzliche Belastung der Agrarstruktur bedeuten und den Druck auf dem Flächenmarkt für landwirtschaftliche Betriebe weiter erhöhen werden“, führt Frank Kohlenberg aus. Sorgen machen in diesem Zusammenhang auch zusätzliche Zugriffsmöglichkeiten für Wasserverbände, Wasserversorgungsunternehmen, Siedlungsgesellschaften und Landesbehörden. Damit wäre auch das Ziel des Niedersächsischen Weges, die Flächenversiegelung bis 2030 zu halbieren, gefährdet.
Insbesondere die neu geschaffenen Regelungen hinsichtlich der Versagungs- und Beanstandungsgründe bei Grundstücksankäufen und -verkäufen sind nach Ansicht des Landesbauernverbandes ein „enorme zusätzliche bürokratische Großaufgabe“. „Aus unserer Sicht kommen dann erhebliche Mehrkosten auf die Landkreise und auch die Landwirtschaftskammer zu“, gibt Kohlenberg zu bedenken, der selbst einen Milchviehbetrieb im Landkreis Holzminden führt. „Viele der neu aufgenommenen unbestimmten Rechtsbegriffe schaffen Rechtsunsicherheit und werden daher von uns abgelehnt.“ (LPD 77/2024)