Zwischenfrüchte verwöhnen das Bodenleben

Zwischenfrucht Senf
Foto: Landvolk Niedersachsen
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Einschränkungen in roten Gebieten erschweren zukünftig den Anbau

L P D – Nach der Ernte ist vor der Ernte – deshalb säen viele Landwirte nach der Bodenbearbeitung der Getreide- und Rapsstoppeln direkt eine Zwischenfrucht auf ihrem Acker aus, um den Boden vor der Aussaat von Zuckerrüben oder Mais im nächsten Jahr zu bedecken. Alleine die Durchwurzelung hat viele Vorteile: Im ersten Schritt nehmen die Wurzeln eventuell noch vorhandene Restnährstoffe oder frisch ausgebrachte Gärsubstrate aus den oberen Bodenschichten auf und sichern sie, lockern im nächsten Schritt den Boden und stabilisieren ihn gleichzeitig, schreibt der Landvolk-Pressedienst. In der Folge schützen sie den Boden vor Erosion. Gerade in den Hanglagen den Vorharzes kann dies von Vorteil sein.

„Wir drillen ganz klassisch Senf als Zwischenfrucht aus“, sagt Christian Scherb aus dem Landkreis Goslar. Der Landwirt sitzt zwar derzeit noch auf dem Mähdrescher, hat aber die weitere Gestaltung der Fruchtfolge schon fest im Blick. Er schätzt die gelb blühende Pflanze aufgrund ihrer positiven Auswirkungen auf die Humusbilanz und ihrer Frostempfindlichkeit. Denn im nächsten Frühjahr soll die Zwischenfrucht für die Zuckerrüben Platz machen. „Wenn der Senf gut abfriert, brauche ich den Boden nur noch mit der Scheibenegge oberflächlich aufzureißen und kann dann direkt Rüben drillen“, erläutert Scherb die Vorteile.

Eine Alternative dazu sind die lila blühende Phacelia und der weiß blühende Ölrettich. Leguminosen wie Lupinen, Wicken oder Klee gelten zudem als Stickstoffsammler, da sie durch Knöllchenbakterien den Stickstoff aus der Luft binden können. Um die Vorteile der verschiedenen Pflanzengruppen zu nutzen, verwenden viele Landwirte Mischungen. „Vor Kartoffeln drillen wir eine Mischung mit Ölrettich aus, um den Boden zu verbessern und Nährstoffe vor der Auswaschung zu sichern“, erläutert Joachim Zeidler. Um dieses Ziel zu erfüllen, baut er die Zwischenfrucht mit der gleichen Sorgfalt an, wie eine Hauptfrucht. Der Landwirt aus dem Landkreis Gifhorn hat jedoch Ackerflächen im sogenannten roten Gebiet und muss deshalb in Zukunft mit Einschränkungen bei der Düngung zurechtkommen. Die Vorgaben verpflichten ihn zwar zum Anbau von Zwischenfrüchten vor Sommerkulturen, eine Düngung ist jedoch verboten. „Damit sich ein vernünftiger Bestand entwickeln kann, braucht er aber Dünger“, erläutert Zeidler sein Dilemma. Er setzt die Zwischenfrucht ein, um dem Bodenleben auf seinen Äckern etwas Gutes zu tun, das Wasserhaltevermögen zu verbessern und das Unkraut zu unterdrücken. Für ihn ist es deshalb wichtig, dass sich sein Arbeitsaufwand und die Saatgutkosten auch in einer ordentlichen Entwicklung der Pflanzen widerspiegeln und der Anbau die gewünschten Erfolge für den Boden bringen. (LPD 62/2020)