Ausbringungsverbot endet am 31. Januar

Ausbringungsverbot endet am 31. Januar - Foto: Gieschen / Lohnunternehmen
Foto: Gieschen / Lohnunternehmen

L P D – Der 31. Januar ist für Landwirte ein wichtiges Datum. Denn dann endet die vom Gesetzgeber per Düngeverordnung vorgeschriebene Winter-Sperrfrist für die Ausbringung von Wirtschaftsdünger. Die klimatischen Bedingungen Ende Januar, niedrige Temperaturen, bedeckter Himmel, Windstille und nachfolgende Niederschläge eignen sich nach Meldung des Landvolk-Pressedienstes besonders gut für eine bodenschonende Ausbringung von Gülle, Jauche, Gärreste aus Biogasanlagen, Geflügelkot und Co. Unter diesen Bedingungen und mit bodennahen, modernen Ausbringungstechniken wie Schleppschlauch, Schleppschuh- und Schlitzverteiler werden unnötige Ammoniakemissionen vermieden.

Wintergetreide, Raps und Grünlandflächen werden so optimal und zeitnah zum Beginn der Vegetation vorbereitet. In einigen Regionen, vornehmlich in Grünlandregionen Nordwestniedersachsens, konnten Landwirte den Ausbringungstermin mit behördlicher Genehmigung bereits auf den 16. Januar vorverlegen, sofern sie ihre Düngemaßnahmen im vergangenen Herbst zwei Wochen früher eingestellt hatten. Von der Sperrfrist ausgeschlossen ist Stallmist, da der hier organisch gebundene Stickstoff erst deutlich langsamer in eine pflanzenverfügbare Form umgewandelt wird. Grundsätzlich ist die Düngung dem Bedarf der Pflanzen anzupassen. Ziel und Vorgabe ist es, dass die Nährstoffe möglichst vollständig von den Pflanzen aufgenommen werden können und dass der Boden aufnahmefähig sein muss. Wassergesättigte Böden, geschlossene Schneedecken oder tiefgefrorene Böden schließen eine Düngung aus. (LPD 8/2017)