Rente mit Hof – das hat sich geändert

Rente mit Hof - das hat sich geändert - Foto: Landvolk
Foto: Landvolk
Bild-Download des Originals: | Web-Version:

Alterssicherung Seit Jahren umstritten und nun Geschichte: Der Bundestag strich die Hofabgabeklausel aus dem Gesetz. Was heißt das jetzt für Ihre Rente?
Einzelheiten dazu erläutert Sarah Sonnabend vom Landvolk Niedersachsen.

Bereits Ende November beschloss der Deutsche Bundestag die Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG). Am Freitag voriger Woche billigte der Bundesrat die Änderung. Die Hofabgabe als Voraussetzung für den Bezug einer Rente aus der Alterssicherung der Landwirte („Hofabgabeklausel“) wurde damit rückwirkend zum 9. August 2018 abgeschafft.

Diese Entscheidung betrifft neben der Altersrente auch die

  • Erwerbsminderungsrente
  • Witwen- bzw. Witwerrente
  • Waisenrente
  • Rente für mitarbeitende Familienangehörige sowie
  • Hinterbliebenenrente an frühere Ehegatten.
  • Weitere Änderungen 2019
  • Nach der Neuregelung sind für die Altersrente nur noch die Wartezeit, das Alter und im Fall der Erwerbsminderungsrente die Erwerbsminderung selbst Voraussetzung. Darüber hinaus sieht das Gesetz zur Alterssicherung der Landwirte weitere Änderungen vor, die 2019 in Kraft treten:
  • Landwirte, die eine vorzeitige Altersrente oder eine Erwerbsminderungsrente beziehen, sind künftig unabhängig von ihrem Alter versicherungsfrei in der Alterskasse versichert.
  • Der Zuschlag zum Rentenwert bei einer späteren Inanspruchnahme der Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze (0,5 % im Monat) wird gestrichen.
  • Bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente wird das Arbeitseinkommen aus Land und Forstwirtschaft angerechnet, soweit der Rentenbezieher Landwirt ist.
  • Erwerbsminderungsrenten sind – wie in der gesetzlichen Rentenversicherung – künftig befristet.
  • Einkommen wird als Hinzuverdienst künftig auf die vorzeitige Altersrente angerechnet.
  • Es gibt kein Überbrückungsgeld mehr beim Bezug einer Witwen- oder Witwerrente.
  • Landabgaberenten werden weitergewährt, auch wenn Betreffende eine erneut eine landwirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen.

Außerdem enthält das geänderte Gesetz nun eine Reduzierung des Solidarzuschlags der aktiv Versicherten zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung. Derzeit beträgt der Solidarzuschlag 85 Mio. Euro; bereits im Jahr 2019 wird er auf 76 Millionen Euro und bis 2022 auf 59 Millionen Euro reduziert. Ferner fordert der Bundestag in seiner Entschließung die Verstetigung der Bundesmittel zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung.

Personen, deren Rentenantrag wegen fehlender Hofabgabe abgelehnt worden ist und Personen, die wegen fehlender Hofabgabe bisher keinen Rentenantrag gestellt haben, erhalten die Möglichkeit, bis zum 31. März 2019 einen Rentenantrag mit Rentenbeginn zum 1. September 2018 zu stellen. Das gilt für alle Renten des ALG. Dafür müssen bis zum  . Januar 2019 die Voraussetzungen für den Bezug der Rente vorgelegen haben.

2018 gilt Bestandsschutz
Außerdem haben alle Landwirte, die bis zum 31. März 2019 einen Antrag auf die Altersrente stellen – soweit die Anspruchsvoraussetzungen am 31. Dezember 2018 vorlagen – aus Bestandsschutzgründen weiterhin einen Anspruch auf den (für die Zukunft) abgeschafften Zuschlag. Hinzu kommt für sie der Vorteil, dass sie die neu eingeführte Hinzuverdienstgrenze bei der vorzeitigen Altersrente nicht beachten müssen.

Staat darf sich nicht aus finanzieller Verantwortung schleichen
Die Hofabgaberegelung stand für agrarstrukturelle Ziele: die frühzeitige Hofübergabe an Jüngere, die Förderung des Bodenmarkts und die Verbesserung von Betriebsstrukturen. Wie die Förderung dieser Ziele in Zukunft gewährleistet werden soll, bleibt fraglich. Der Bundestag hat aber in seiner Entschließung die Bundesregierung unter anderem dazu aufgefordert, gemeinsam mit den Bundesländern zu prüfen, ob im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes eine wirksame Junglandwirteförderung realisiert werden kann.

Ulrich Löhr, Vizepräsident des Landvolks Niedersachsen, sieht zudem höhere finanzielle Belastungen auf die Gemeinschaft der Versicherten zukommen: „Bislang wurden die Kosten für die Krankenversicherungsbeiträge der Altenteiler von der öffentlichen Hand übernommen“, sagt er der LAND & Forst und meint: „Hier darf sich der Staat nicht klammheimlich aus der finanziellen Verantwortung schleichen, zumal diese durch seine gesetzgeberische Tätigkeit entstanden sind“.

Trotz der Änderungen sei es nach wie vor sinnvoll, das agrarsoziale Sicherungssystem beizubehalten, weil die Landwirtschaft mit speziellen Bedingungen und Herausforderungen nicht mit dem Rest der Wirtschaft zu vergleichen sei. „Die Hofabgabeklausel hat den Generationswechsel in der Landwirtschaft in der Vergangenheit erfolgreich begleitet und bewirkt, dass deutsche Bauern EU-weit das geringste Durchschnittsalter haben. Gerade in einer Zeit mit enorm steigenden gesellschaftlichen und gesetzgeberischen Herausforderungen ist es notwendig, dass sich junge Landwirte an die Bewältigung dieser Aufgabe heranmachen“, meint Löhr.
Sonnabend/cby