Wie soll umverteilt werden?

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Bundesrat Niedersachsen will 15 % der Direktzahlungen aus der Ersten in die Zweite Säule umlenken. Das erschien utopisch. Doch im Bundesrat ist nach dem Ja vom Umweltaussschuss alles offen. Gesetz wird es damit aber noch nicht.  
Die politische Auseinandersetzung um eine höhere Umschichtung von der Ersten in die Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik nimmt Fahrt auf. Den Anlass dafür gaben die Stellungnahmen der beteiligten Fachausschüsse des Bundesrats zum Entwurf zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes, den Niedersachsen und Schleswig-Holstein eingebracht hatten.

Zuerst plädierte der Agrar­ausschuss der Länderkammer am Montag voriger Woche für eine Anhebung des geltenden Satzes von 4,5 % auf 6,0 %. Überraschend votierte der Umweltausschuss vier Tage später mit knapper Mehrheit für die im Gesetzentwurf vorgesehene Umverteilung von 15 % der Direktzahlungen. Welche Position der Bundesrat in seiner Sitzung am 10. März einnimmt, ist damit offen.

„Phantomdiskussion“
Dass die Gesetzesinitiative vom Bundestag aufgegriffen wird, ist dennoch eher unwahrscheinlich. In einer gemeinsamen Erklärung erteilten die stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Gitta Connemann, der agrarpolitische Sprecher Franz-Josef Holzenkamp sowie CSU-Agrarsprecherin Marlene Mortler einer höheren Umschichtung noch in der laufenden Förderperiode eine Absage. Sie kritisierten eine „Phantomdiskussion“, die zur Unzeit geführt werde. Nach den wirtschaftlich schwierigen Jahren könne gegenwärtig kein Hof „auf nur einen Euro verzichten“. Nach Ansicht der Unionspolitiker werden die Mittel der Zweiten Säule derzeit entweder nicht mehr für die Landwirtschaft verwendet „oder sie werden genutzt, um ideologische Klientelpolitik zu machen“.Gleichzeitig sprechen sie sich im Hinblick auf die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2020 allerdings für eine grundsätzliche Diskussion darüber aus, wie künftig die Entlohnung von Umwelt-, Natur- und Gesellschaftsleistungen der Landwirtschaft in Deutschland erfolgen soll. Diese Frage könne aber nicht allein mit der GAP beantwortet werden.

Zuvor hatte sich bereits der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, gegen eine höhere Umschichtung ausgesprochen. „Kontinuität und Verlässlichkeit in der Gemeinsamen Agrarpolitik sollten nicht in Frage gestellt werden“, sagte Rukwied. Direktzahlungen in offenen Märkten seien ein Ausgleich für höhere europäische Standards im Verbraucher-, Umwelt- und Tierschutz. Eine Umverteilung würde sich unmittelbar in niedrigeren landwirtschaftlichen Einkommen niederschlagen.

Dagegen hatte der stellvertretende Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst (FabLF) und Vizepräsident der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG), Hubertus Paetow, die Forderung des Agrarausschusses nach einer maßvollen Mittelanhebung für die Zweite Säule begrüßt. Eine „vernünftige Zweite Säule“ sei der richtige Weg, um Umweltschutz und Ökonomie zu vereinen, sagte er.

Die Bundesregierung muss der EU-Kommission bis zum 1. August dieses Jahres mitteilen, ob sie mehr Mittel in die Zweite Säule umschichten will. Die Regierung selbst hat dazu noch keine eigene Position. Gelten würde ein höherer Satz zunächst 2019 und 2020.
AgE/red