Eine gemeinsame Liste für den Norden

Eine gemeinsame Liste für den Norden - Foto: Landvolk
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Erstmals seit Bestehen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wird über die Zusammensetzung der berufsständisch besetzten Vertreterversammlung für die nächsten sechs Jahre entschieden. Und erstmals wird die Vertreterversammlung direkt von den Versicherten bundeseinheitlich gewählt.
Die Vertreterversammlung fasst weitreichende Beschlüsse. Sie sind für jedes Mitglied einer landwirtschaftlichen Familie von Bedeutung, wie zum Beispiel die Beitragsgestaltung in der landwirtschaftlichen Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft. Damit niedersächsische und norddeutsche Interessen sowie Kandidatinnen und Kandidaten ausreichend vertreten sind, haben das Landvolk Niedersachsen und der Bauernverband Schleswig-Holstein eine gemeinsame Liste aufgestellt. Sie tritt in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) an. Im Vorfeld gab es Gespräche mit anderen land- und forstwirtschaftlichen Interessenverbänden, um eine repräsentative und starke gemeinsame Liste aufzustellen. Mit den beiden niedersächsischen Landfrauenverbänden wurde Einvernehmen über eine gemeinsame berufsständische Liste erzielt, zusätzlich wurden die Schleswig-Holsteiner „mit ins Boot geholt“. Die Liste wird aus formalen rechtlichen Gründen den Namen „Bauernverbände in Niedersachsen und Schleswig-Holstein“ tragen. Die Liste bietet die Gewähr, niedersächsische und norddeutsche Interessen in die Gremien der SVLFG einzubringen. Die niedersächsischen Kandidaten sind:
Listenposition 1: Britta Michel, Rennau
Listenposition 3: Werner Meier, Barsinghausen
Listenposition 4: Beate Hennings, Dannenberg
Listenposition 6: Hubert Kellner, Duderstadt
Listenposition 8: Andreas Hunfeld, Dersum
Listenposition 10: Hermann-Josef Bolte, Melle
Listenposition 12: Bernhard Wolff, Hude
Listenposition 14: Hermanda Harms, Friedeburg
Listenposition 16: Christian Intemann, Bothel
Die SVLFG wird die Versicherten im März 2017 anschreiben, um den Status „Arbeitnehmer“ oder „Selbständiger ohne fremde Arbeitskräfte“ zu erfragen. Alle niedersächsischen Versicherten sollten den Fragebogen ausfüllen und an die SVLFG zurückzusenden. Die Landvolk-Kreisverbände stehen gern mit Rat und Tat zur Verfügung.  

Heinz Möller, Landvolk Niedersachsen