Vorrang für den Tierschutz

Vorrang für den Tierschutz - Foto: DBV
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Frühjahrstagung 12 von 44 Themen der Agrarministerkonferenz von Bund und Ländern in Bad Homburg drehten sich um den Tierschutz. Dazu gab es eine Reihe konkreter Beschlüsse. Wir fassen im Folgenden das Wichtigste zusammen.

Ein von Bundeslandwirtschaftsminister Christian  Schmidt vorgeschlagener „Koordinierungsausschuss Tierschutz“ von  Staatssekretären soll künftig eine engere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern ermöglichen. Das Gremium wird in die Tierwohl-Initiative des Ministeriums „Eine Frage der Haltung“ eingebettet und die Aufgabe haben, die Ergebnisse laufender Initiativen des Bundes und der Länder auszuwerten sowie Empfehlungen für politisches Vorgehen zu geben, sagte Schmidt nach der Agrarministerkonferenz, die am vorigen Freitag im hessischen Bad Homburg stattfand.

Gemeinsam erklärten die Länder, dass sie „die Weiterentwicklung des Tierschutzes in der Nutztierhaltung als vorrangige Aufgabe ansehen“.

Sedierung per Erlass
Beschlossen wurde auf Antrag von Schleswig-Holstein ein besserer Schutz von Kälbern bei der Enthornung. Künftig soll nach § 5 des Tierschutzgesetzes nicht nur die Gabe von Schmerzmitteln, sondern auch die von Sedativa verpflichtend werden. Schleswig-Holsteins Agrarminister Robert Habeck kündigte an, die Einführung der Sedierung per Erlass zu regeln. Seine Amtskollegin Priska Hinz (Grüne) berichtete, dass es in Hessen bereits vorbereitende Vereinbarungen mit den Tierärzten dazu gebe.

Aus Sicht der Länder sind Bestandgrößen und Flächenbindung in der Tierhaltung gesellschaftlich relevant, sie würden aber vom Bund nicht entschieden genug angegangen. In einem Beschluss fordert die AMK deshalb die Bundesregierung auf, „einen wissenschaftlichen Diskurs über Größen tiergerechter Haltung von Nutztieren auf den Weg zu bringen“.

Mehr wissenschaftliche Expertise forderten die Länder vom Bund auch beim Thema „Qualzucht“. Das Bundesministerium wurde aufgefordert, weitere Gutachten zur Zucht von Nutztieren anzufertigen.

Zudem beschloss die AMK, den Betreiber der HIT-Datenbank zu bitten, ein elektronisches Bestandsregister für schweinehaltende Betriebe zu programmieren, was die Erfassung von Zu- und Abgangsdaten sowohl nach arzneimittelrechtlichen als auch nach tierseuchenrechtlichen Vorgaben erleichtern könne.

Reduziert werden soll der Einsatz von sogenannten Reserveantibiotika in der Tierhaltung. Dazu soll der Bund eine differenzierte Liste vorlegen, welche antimikrobiell wirksamen Stoffe oder Stoffgruppen Gegenstand von Anwendungsbeschränkungen in der Veterinärmedizin werden sollen. Diese Wirkstoffe sollen je nach therapeutischer Bedeutung nicht in der Veterinärmedizin oder nur nach Erstellung eines Antibiogramms oder nur in für eng bei der Zulassung definierte Anwendungsgebiete eingesetzt werden. Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer  begrüßte das Votum. Damit sei klar, bestimmte Stoffgruppen sollten der Humanmedizin vorbehalten bleiben, erklärte er.

Mehr Sicherheit bei Milch
In einem weiteren Beschluss sprach sich die AMK dafür aus, die Wirksamkeit der bestehenden Kriseninstrumente für den Milchmarkt weiter zu verbessern und bei der EU-Marktbeobachtungsstelle ein Frühwarnsystem für Marktkrisen zu etablieren. Die rheinland-pfälzische Ressortchefin Ulrike  Höfken wies zusammen mit ihren grünen Amtskollegen in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein in einer Protokollerklärung darauf hin, dass zusätzliche Instrumente des Sicherheitsnetzes erforderlich seien. Sie nannten dabei ausdrücklich eine flexible Milchmengensteuerung.

Der Handlungsbedarf im Bodenschutz wurde in einem Beschluss bestätigt, der die Notwendigkeit betont, den anhaltenden Flächenverlust zu minimieren und einer Verschlechterung der Bodenqualität entgegenzuwirken. 
AgE/red