ASP-Früherkennungsprogramm – Tierhalter, Tierärzte und Jäger sind gefordert
L P D – 18 weitere verendete Wildschweine wurden zu Wochenbeginn in West-Polen aufgefunden, die Zahl der dort an der Afrikanischen Schweinepest (ASP) gestorbenen Wildschweine ist damit weiter gestiegen. Tierhalter und Fachleute sind alarmiert. Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium und das Landvolk Niedersachsen appellieren wiederholt an die Tierhalter, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu intensivieren. An LKW-Fahrer sowie Touristen geht der Aufruf, keine Lebensmittel aus osteuropäischen Ländern mitzubringen oder gar Reste davon in der Natur zu entsorgen, um einen Eintrag der Tierseuche nach Deutschland zu verhindern.
Das Risiko eines Eintrags der für Wild- wie Hausschweine tödlich verlaufenden Tierseuche ist groß. Das Landwirtschaftsministerium erinnert aktuell Tierhalter an die wichtigsten seuchenhygienischen Vorschriften. Dazu zählen die sichere Einfriedung von Betrieben, um Wildschweine abzuschirmen, die wirksame Hygieneschleuse und die korrekte Kadaverlagerung. Niedersachsens Landwirte sind aber gut vorbereitet: Gemeinsam mit Behörden und Veterinärämtern haben sie den Ausbruch der ASP als Krisenszenario durchgespielt und die erforderlichen Maßnahmen in Krisenhandbüchern festgehalten. Somit können im Seuchenfall die notwendigen Aktionen sofort kompetent in Angriff genommen werden, um ein Ausbreiten des ASP-Virus zu verhindern. Damit es erst gar nicht dazu kommt, ist die Mithilfe der Bevölkerung gefragt. Ein achtlos weggeworfenes Wurstbrot, das mit dem Erreger behaftet ist, kann die Seuche über den Umweg „Wildschwein“ in den Haustierbestand einschleppen. Das hätte für die hiesigen Schweinehalter und alle damit verbundenen Wirtschaftszweige verheerende Konsequenzen. Das Niedersächsische ASP-Früherkennungsprogramm der Afrikanischen und Klassischen Schweinepest ruht auf mehreren Säulen und soll dem vorbeugen. Hierbei werden sowohl Haus- als auch Wildschweine untersucht. Besonders wichtig ist die Unterstützung durch Tierhalter, Tierärzte und Jäger. Für Schweinebetriebe gilt: Bei unklarem Krankheitsgeschehen im Bestand ist unbedingt frühzeitig eine Ausschluss-Diagnostik auf Schweinepest durchzuführen. Für Jäger gilt: Möglichst jedes Stück Fallwild und krank erlegtes Schwarzwild sollte zur Untersuchung gebracht werden. (LPD 87/2019)