Corona und das Landvolk
Selbstverständlich beschäftigt sich auch unser Landvolk mit dem Corona Virus und dazu notwendigen Maßnahmen. Wir nehmen die deutlichen Empfehlungen der verantwortlichen Behörden sehr ernst und werden ab sofort Folgendes umsetzen:
Die persönliche Sicherheit und Gesundheit geht vor, auch die der nahen Angehörigen (Eltern, ggf. kranke oder vorbelastete Personen in der Familie). Das gilt für uns alle, unsere Mitarbeiter, Mitglieder, Mandanten usw.
Unsere Mitarbeiter sind angewiesen:
• Kontakte untereinander, mit Mandanten und Mitgliedern so weit wie möglich einzuschränken, wenn nötig, dann ohne Nähe oder direkten Kontakt, kein Händeschütteln! Entsprechende Schilder an Türen und an den Mandantenplätzen in den Büros werden aufgestellt. Die Möglichkeit der Handdesinfektion ist im Eingangsbereich des Hauses gewährleistet.
• nach Möglichkeit Heimarbeit zu nutzen und nur zum Unterlagen tauschen, für notwendige Besprechungen und Termine ins Büro zu kommen.
• Wir sind somit (mit kleinen Einschränkungen) erreichbar. Scheuen Sie sich nicht, uns anzurufen oder uns eine Mail an info@landvolkhadeln.de zu schreiben, wir melden uns dann zurück.
• Eventuelle Verzögerungen lassen sich leider nicht vermeiden. Dies bitten wir zu entschuldigen.
• Vermeiden Sie, wenn möglich direkte Kontakte bei uns im Büro. Vieles lässt sich auch per Fax, Mail und einem Telefonat klären!
Sicherheit und Einsatzfähigkeit des Landvolks-Teams insgesamt gehen vor – schauen wir mal, ob wir mit diesen ersten Maßnahmen aus- und durch-kommen. Die Lage entwickelt sich sehr dynamisch, wir sind gespannt, wie das weitergeht. Soweit erst mal, wir melden uns sicher noch mal mit aktuellen Informationen.
Häusliche Quarantäne bei Landwirten
Auch unseren Landwirten droht bei einem festgestellten Corona Fall die häusliche Quarantäne. Diese wird voraussichtlich vom Gesundheitsamt an-geordnet und auch überwacht. Im Kern bedeutet das, dass man
• Wohnung, Haus oder Hof nicht verlassen darf und
• besondere Hygienemaßnahmen einhalten muss.
Besonders problematisch ist das, wenn Tiere versorgt werden oder Feldarbeiten verrichtet werden müssen. Somit raten wir allen Landwirten dringend
• Sozialkontakte einzuschränken,
• insbesondere die Handhygiene ernst zu neh-men und
• den möglichen Ausfall von Personal im Betrieb durch Quarantäne zu planen; Aushilfskräfte, Betriebshelfer, Nachbarn etc. anzusprechen
Möglicherweise muss über Ausnahmegenehmigungen mit dem Gesundheitsamt gesprochen werden. Dazu ist es sicher hilfreich, wenn Überlegungen für die Beschaffung von Ersatzarbeitskräften dargelegt werden können.
Und: Warum ist der Bauer eigentlich als Nahrungsmittelproduzent nicht systemrelevant?
• Die Vorlage des RKI zur Anordnung der häuslichen Quarantäne finden Sie hier
• Weitere Infos beim Bürgertelefon des Landkreises: 04721 66-2108 oder auf der Webseite: https://www.landkreis-cuxhaven.de/corona
Corona-Virus: Das sollten Tierhalter wissen
Wie ist die Versorgung der Nutztiere geregelt?
Darauf antwortet der Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel, dass es grundsätzlich dem Tierhalter obliege, entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zur Sicherstellung der artgemäßen Unterbringung, Überwachung, Fütterung und Pflege auch in Ausnahmesituationen zu treffen.
Über die Umsetzung und Vorgehensweise bei eventuellen Ausgangssperren und Abriegelungen von Ortschaften entscheide im Einzelfall die örtlich zuständige Behörde unter Beachtung des Infektionsschutzgesetzes.
Können sich Nutztiere infizieren?
Derzeit gibt es keine Hinweise darauf, dass sich Nutztiere am Corona-Virus SARS-CoV-2 anstecken oder es Übertragen und Weiterverbreiten können, sagt das Friedrich-Löffler-Institut (FLI).
Aktuell überprüft das (FLI) die Empfänglichkeit von Tieren gegenüber SARS-CoV-2. Ende April soll es erste Ergebnisse geben. Erst dann könne man die mögliche Gefährdung für Mensch und Tier abschätzen.
Grundsätzlich gilt es, beim täglichen Umgang mit den Tieren die grundlegenden Prinzipien der Hygiene zu beachten und sich beispielsweise nach Tierkontakt gründlich die Hände zu waschen.
Ist die Vermarktung von Schweinen durch Corona gefährdet?
Untersuchungen von Schlachttieren seien nicht sinnvoll, solange es keine wissenschaftlichen Hinweise darauf gibt, dass sich Schweine mit dem Coronavirus infizieren können oder zur Verbreitung des Virus beitragen. Schweinehalter müssen sich demnach vorerst nicht sorgen.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) schätzt darüber hinaus eine Übertragung über Lebensmittel als unwahrscheinlich ein.
Wie sieht es mit der Milchabholung aus?
Fragen zur Milchabholung werden voraussichtlich über die Gesundheitsämter zu klären sein.
Was ist mit meinem Hofladen?
Für Hofläden und den Lebensmitteleinzelhandel gilt, dass die Hygienemaßnahmen, die gegen saisonale Grippe empfohlen werden, konsequent angewendet werden sollen. Wo es möglich ist, sollte zum Beispiel der Abstand zum Kunden von mindestens einem Meter eingehalten werden.
Außerdem sollte jeder eins berücksichtigen: Wer krank ist, soll sich nicht heldenhaft an den Arbeitsplatz schleppen, sondern zu Hause bleiben und sich auskurieren. Und zwar solange, bis die Gesundheit wieder voll hergestellt ist und keine Möglichkeit mehr besteht, andere anzustecken.
Was passiert, wenn ich als Landwirt erkranke?
Ist eine Person erkrankt, wird sie für 14 Tage unter häusliche Quarantäne gestellt. Das Gleiche gilt für enge Kontaktpersonen. In der Regel ist also nicht nur der Betriebsleiter, sondern auch die Familie von einer Quarantäne betroffen.
Betroffene sollten sich so schnell wie möglich mit dem örtlichen Gesundheitsamt in Verbindung setzen, das im Einzelfall über die Umsetzung der Quarantäne und den Umgang mit Mitarbeitern oder Betriebshelfern entscheidet. Unmittelbarer Kontakt und Arbeiten im Umgang mit anderen Menschen, sollten aber in jedem Fall vermieden werden, um andere Personen nicht anzustecken.
Es ist ratsam, sich im Vorfeld auf den Ernstfall vorzubereiten, um eine Versorgung der Tiere bei einem Ausfall des Betriebsleiters gewährleisten zu können.
Mit Material von FLI, BMEL, ISN
SVLFG gibt Tipps zu Schutzmaßnahmen
Coronaviren können beim Menschen verschiedene Krankheiten auslösen – von der einfachen Erkältung bis zur schweren Atemwegsinfektion oder Lungenentzündung. Nach einer Infektion mit dem Virus kann es einige Tage bis Wochen dauern, bis Krankheitszeichen beim Menschen auftreten. Patienten mit Vorerkrankungen sind besonders gefährdet. Einen Impfstoff gegen das Virus gibt es zwar noch nicht, jedoch steigt mit jedem Tag, mit jeder Woche die Wahrscheinlichkeit, dass ein Therapeutikum zur Verfügung steht.
Wie schütze ich mich? Das Virus wird, ähnlich den Grippeviren, von Mensch zu Mensch durch Tröpfchen über die Luft oder über kontaminierte Hände auf die Schleimhäute (Mund, Nase, Auge) übertragen. Demzufolge sollten grundsätzlich die Hygienemaßnahmen eingehalten werden, die auch bei der Influenza, also der echten Grippe, empfohlen werden. Dies sind insbesondere:
• möglichst oft und gründlich die Hände mit Wasser und Seife waschen
• engen Kontakt mit Personen, die husten, niesen oder Fieber haben, meiden
• in ein Taschentuch oder den gebeugten Ellenbogen niesen
• Kontakt der Hände mit Mund, Nase und Augen vermeiden
• Großveranstaltungen und öffentliche Verkehrsmittel meiden
• 1 bis 2 Meter Abstand zu Erkrankten halten
• auf Händeschütteln verzichten
• bei Fieber, Husten und Atembeschwerden zunächst telefonisch Kontakt zum Arzt aufnehmen, bevor dieser persönlich aufgesucht wird
Informationen und Schutzmaßnahmen gibt auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter folgendem Link heraus: www.infektionsschutz.de Das RKI empfiehlt Menschen, die an akuten Atemwegserkrankungen leiden, zurzeit generell lieber zuhause zu bleiben. Menschen über 60 oder mit chronischen Erkrankungen wird geraten, sich gegen Grippe und/oder Pneumokokken impfen zu lassen. Näheres hierzu unter: www.rki.de
Was tue ich bei einem Infektionsverdacht? Bei Verdacht einer Infektion mit dem Virus ist ein Arzt oder das Gesundheitsamt telefonisch zu kontaktie-ren. Die Krankenkassen übernehmen bei einem Verdacht die Kosten für einen Test auf eine mögliche Infektion mit dem Coronavirus. Bei akuten Beschwerden kann außerhalb der Praxiszeiten die Rufnummer 116 117 angerufen werden.
Weitere Informationen zum Thema gibt die SVLFG auch unter: www.svlfg.de/corona-info
Zukunftstag (Girls‘Day/Boy’sDay) wird verschoben / Nachholtermin voraussichtlich im Herbst
Der landesweit am 26. März geplante Zukunftstag für Jungen und Mädchen in Niedersachsen wird verschoben. Das hat der Niedersächsische Kul-tusminister Grant Hendrik Tonne am Mittwoch (11. März) entschieden. Ein neuer Termin – voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte – wird noch bekanntgegeben. Hintergrund ist das Infektionsgeschehen rund um COVID-19 (Coronavirus).
„Die Gesundheit unserer Kinder und der Mitarbeitenden in den Betrieben, die sich am Zukunftstag beteiligen, hat jetzt Priorität“, betonte Tonne am Mittwoch. Der Zukunftstag sei eine gute und sinnvolle Veranstaltung, in der aktuellen Lage aber nicht am festgelegten Termin zwingend notwendig. „Wir verschieben ihn daher in den Herbst. Damit bringen wir ein wenig mehr Ruhe in die aktuelle Diskussion um Corona und geben den Beteiligten Handlungssicherheit“, so der Minister.
Zuvor hatten vor allem Betriebe und Verwaltungen Sorgen geäußert, wenn am Zukunftstag Kinder und Jugendliche in ihre Häuser kommen, während vielfach eigene Veranstaltungen und Dienstreisen abgesagt werden.
Die Schulen werden umgehend über die Entscheidung informiert.
ASP-Online-Seminar
Das Seminar findet am 24. März in der Zeit von 19:30 bis 21:00 Uhr statt. Hier hat man die Möglichkeit sich ein aufgezeichnetes Seminar zum Thema ASP anzusehen (Was passiert bei einem ASP-Fund? was kommt auf Landwirte und Jäger zu?). Dazu muss die Veranstaltung jedoch zum Preis von 0,00 € gebucht werden (In den Waren->Zur Kasse gehen->Rechnungsadresse eingeben, dann kommt eine Rechnung von 0,00 €) Die Teilnahme ist kostenlos.
https://shop.akademie.vet/shop/product/die-afrikanische-schweinepest-gerustet-fur-den-ernstfall-387
Auszahlungen der Direktzahlungen
Die Direktzahlungen 2019 sollten inzwischen auf den Konten der Antragsteller eingegangen sein. Die Auszahlungen der AUM-Maßnahmen sind für den 17.03.2020 angesetzt, der Erschwernisausgleich wird am 24.04.2020 folgen.
Flächen mit dem Grünlandstatus pDGL 2015
jetzt ackern!
Um den Ackerstatus von Flächen mit dem Status pDGL 2015 zu erhalten, müssen diese bis zum 15.05.2020 umgebrochen und mit einer Ackerkultur, z.B. Mais, bestellt sein.
Jetzt PIN prüfen!!!
Wir bitten zu beachten, dass die PIN-Nummer für die Antragsbearbeitung der Förderanträge zwingend erforderlich ist, ohne PIN keine Antragsstellung!!!!
Sollte keine PIN vorliegen melden Sie sich in der Geschäftsstelle oder bei VIT-Verden (04231-955 -10), um rechtzeitig eine neue PIN zu beantragen.
Bejagungsschneisen und Biodiversitätsflächen ab 2020
Die Bejagungsschneisen und Biodiversitätsstreifen müssen in ANDI nicht gesondert grafisch im Schlag eingezeichnet werden. Es ist lediglich unter den Hauptangaben im Flächenverzeichnis bei den Angaben zum jeweiligen Schlag ein Haken unter „Bejagungsschneise/ Biodiversitätsstreifen“ zu set-zen.
Sie können streifenförmig innerhalb oder am Rand von Ackerkulturen angelegt werden. Auch das Anlegen von flächenförmigen Teilstücken ist möglich, allerdings ausschließlich innerhalb eines Schlages. Zudem dürfen sie maximal einen Flächenanteil von 20 Prozent des Schlages einnehmen und ihr Umfang muss sinnvoll, funktionell und ortsüblich sein.
Die Streifen sind Teil der ansonsten einheitlich beantragten und bewirtschafteten Hauptkultur und zählen auch im Sinne der Anbaudiversifizierung zu dieser dazu. Sie können gezielt begrünt oder der Selbstbegrünung ohne aktive Aussaat überlassen werden. Nach Räumung der Hauptkultur werden diese Flächen wieder im Rahmen der Bestellung mit einer Folgefrucht in die normale Bewirtschaftung übernommen.
Bei der Anlage ist sicherlich auch wichtig, dass es kein Verbot der Befahrung dieser Streifen gibt.
Achtung: Eine Anlage von Bejagungsschneisen und Biodiversitätsflächen auf Bracheflächen und Dauergrünlandflächen ist unzulässig.
Ebenfalls ist eine Kombination von Bejagungs-schneisen/ Biodiversitätsflächen mit ökologischen Vorrangflächen sowie Agrarumweltmaßnahmen nicht möglich. Es ist jedoch möglich nach der Räumung der Hauptkultur inkl. dieser Streifen und Flächen den Schlag im Rahmen der Bestellung mit der Folgefrucht auch mit einer ÖVF Zwischenfrucht (52) zu bestellen.
Beispiele Bejagungsschneisen – © Nicola Miklis (LWK Niedersachsen Webcode: 01036207)
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