Agri-PV: Anspruchsvoll, effektiv, aber machbar

Agri-PV
Agri-PV wird immer öfter als Alternative zu herkömmlichen Photovoltaik-Freiflächenanlagen diskutiert - aber dabei sind einige bürokratische Hürden zu beachten. Foto: iStock

Landvolk: Hohe Anforderungen bei Kombination von Landwirtschaft und Stromerzeugung

L P D – Das Thema Agri-Photovoltaik (PV) wird in der Öffentlichkeit und in der Landwirtschaft immer öfter als realistische Alternative zu herkömmlichen Photovoltaik-Freiflächenanlagen diskutiert. „Agri-PV ist eine gute Möglichkeit einer Flächendoppelnutzung. Aber auch hier gilt: Die Module auf das Feld zu stellen und darunter Schafe grasen zu lassen oder Blühflächen anzulegen, damit ist es nicht getan“, verweist Harald Wedemeyer, Rechtsanwalt und Experte für Erneuerbare Energien beim Landvolk Niedersachsen, auf die vielen Anforderungen, die einen effektiven Betrieb einer Agri-PV-Anlage mit sich bringen.

Landesweit sind Projektierer unterwegs und locken Landbesitzer mit hohen Pachtsummen sowie Renditen durch die Installation einer PV-Anlage auf dem Acker. „Da kann so mancher Landwirt schwach werden. Wir als Landesbauernverband sehen es aber als unsere Pflicht darauf hinzuweisen, dass guter Ackerboden vorrangig der Erzeugung von Lebensmitteln dient. Aber auch der Energiehunger will gestillt werden, und Agri-PV ist eine gute Möglichkeit landwirtschaftliche Bodenertragsnutzung mit der Solarstromerzeugung zu kombinieren und die Flächenkonkurrenz im Sinne von „entweder oder“ zu vermeiden. Aber es gibt trotzdem viele Fallstricke, die eine jahrzehntelange Verpachtung der Fläche für eine Agri-PV-Anlage mit sich bringt, auf die wir als Landesbauernverband unsere Mitglieder hinweisen und aufklären müssen“, führt Rechtsanwalt Wedemeyer aus.

Ein großer Vorteil von Agri-PV ist laut Wedemeyer, dass durch die Bewirtschaftung der Flächen sich keine schützenswerte Fauna und Flora entwickeln kann, die eine spätere Rückkehr in die landwirtschaftliche Nutzung naturschutzrechtlich unmöglich macht, weil – im Gegensatz zur normalen PV-Anlage auf der Fläche – keine gesetzlich gesehen zu schützende Biotope entstanden sind. Weiterhin bestünden bei Agri-PV keine erbschafts- und schenkungssteuerrechtlichen Probleme wie bei PV-Freiflächenanlagen. „Wirtschaftlich interessant sind insbesondere die Tracker- und Zaunanlagen. Diese Agri-PV-Anlagen sind in der Lage, den Strom systemdienlicher an den Markt zu bringen“, sagt der Experte für Erneuerbare Energien. Er verweist zwar auf die bei einer Realisierung von Agri-PV-Projekten komplexen und anspruchsvollen Anforderungen, aber: „Mit etwas Umsicht und Sorgfalt sind diese durchaus zu bewältigen. Es ist kein Hexenwerk“, hebt Wedemeyer hervor.

Angefangen beim im Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) geregelten Förderrecht, über das Genehmigungsrecht bis hin zu den Anforderungen an die Agrartechnik, die bei landwirtschaftlichen Arbeiten zwischen den Modulen eingesetzt wird, gilt es, einiges zu beachten. Ist die beabsichtigte Anlage ausschreibungspflichtig oder wird eine Festvergütung gezahlt? Wird die Agri-PV-Anlage ausschließlich auf Acker-, Dauerkultur- und Grünlandflächen genutzt oder soll auch Tierhaltung möglich sein? Diese sowie Fragen zu Haftung und Versicherung müssen im Vorfeld geklärt sein, um das Feld erfolgreich mit Agri-PV zu beackern. Gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen lädt daher das Landvolk am 25. November ab 9.30 Uhr zur ganztägigen Fachveranstaltung „Agri-PV“ ein. Anmeldung und Infos unter https://landvolk.net/termine/informationstagung-zu-agri-pv/ (LPD 82/2024)

Silke Breustedt-Muschalla

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