Bundesrat Die Länderkammer beließ es am Ende bei Schönheitskorrekturen und stimmte der neuen Düngeverordnung zu. Auch die Anlagenverordnung ging ohne Verschärfungen durch. Der Praxis aber stehen einschneidende Änderungen bevor.
Der Bundesrat gab am Freitag voriger Woche grünes Licht für die Novelle der Düngeverordnung. Zwar stimmte die Länderkammer der Verordnung nur mit einer Reihe von Änderungen zu. Die sind jedoch überwiegend redaktioneller Natur und dienen der Klarstellung des Gewollten. Bei den zuletzt strittigen Fragen der Abgrenzung der „roten Gebiete“ sowie der Anrechnung von Aufbringungsverlusten bei Wirtschaftsdüngern und Gärresten blieb es bei den zuvor zwischen Bund und Ländern vereinbarten Formulierungen. Zugestimmt hat der Bundesrat auch der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Sie gehört neben der Düngeverordnung und dem Düngegesetz zum „Düngepaket“.
„Wichtiger Fortschritt“
In Politik und Verbänden wurden die Beschlüsse überwiegend mit Erleichterung aufgenommen. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt nannte die Zustimmung eine „gute Nachricht für die Landwirtschaft und für die Umwelt“. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks sprach von einem „wichtigen umweltpolitischen Fortschritt“. Die wichtigsten Punkte sind für Hendricks die Verlängerung der Sperrzeiten, in denen keine Düngemittel ausgebracht werden dürfen, die Ausweitung der Abstände zu Gewässern sowie die Einbeziehung von Gärresten aus Biogasanlagen in die Berechnung der Stickstoffobergrenze.
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, appellierte an die Landesregierungen, mit der Länderermächtigung „verantwortlich umzugehen“. Maßstab der Düngung bleiben der Nährstoffbedarf der Kulturen und die gute fachliche Praxis, stellte Rukwied fest. Die Umsetzung des Düngerechts werde einen weitreichenden strukturellen Anpassungsprozess auslösen und vielen Betrieben enorme Veränderungen abfordern. Anerkennung zollte Rukwied der Regelung zu den Anlagen für Jauche, Gülle und Sickersaft (JGS). Für bestehende Anlagen sei ein weitgehender Bestandsschutz gewährleistet. Die ursprünglich für alle bestehenden Anlagen geforderte Sachverständigenprüfung und Nachrüstpflicht für eine Leckage-Erkennung hätte Rukwied zufolge das Aus für viele Betriebe bedeutet.
Zügige Verkündung
Nach dem Beschluss des Bunderates erfolgt die Abgrenzung der nitratbelasteten Gebiete, in denen zusätzliche Anforderungen an die Düngung gelten, auf der Basis der Grundwasserverordnung. Für die Verlustanrechnung werden konkrete Vorgaben gemacht statt pauschaler Abzüge. In einer Entschließung spricht sich der Bundesrat dafür aus, nicht nur in viehdichten Regionen eine flächengebundene Tierhaltung anzustreben. Hierzu seien alle Nährstoffströme zu erfassen und zu überwachen sowie Nährstoffüberschüsse deutlich abzusenken. Bedauert wird, dass die Stoffstrombilanz erst ab 2023 für alle Betriebe gelte.
Eine zügige Verkündung sowohl der Anlagen- als auch der Düngeverordnung durch die Bundesregierung gilt als sicher. Damit haben die jahrelangen Auseinandersetzungen um eine Neufassung des Düngerechts einen Abschluss gefunden. Abzuwarten bleibt, ob die Europäische Kommission dies zum Anlass nimmt, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der Nitratrichtlinie zu stoppen.
AgE/red