AMG-Novelle Der Streit zwischen Bund und Ländern um die Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) ist beigelegt. Der Bundestag stimmte in der vorigen Woche der im Vermittlungsausschuss erzielten Einigung zu. Gibt am Freitag auch der Bundesrat grünes Licht, tritt die Neuregelung Anfang 2014 in Kraft. Fachpolitiker beider Seiten hatten sich unter anderem darauf verständigt, die Mitteilungspflicht des Tierhalters zu verabreichten Antibiotika über den Mastbereich hinaus auf die Zeit der Aufzucht zu erweitern. Bei erheblicher Überschreitung der bundesweit üblichen Therapiehäufigkeit wird der Tierhalter verpflichtet, der zuständigen Behörde unaufgefordert einen Minimierungsplan vorzulegen. Zudem erhält die Behörde stärkere Befugnisse, die verringerte Antibiotikagabe durchzusetzen. Bei wiederholten Verstößen gegen Minderungsanordnungen kann ein Betrieb in besonders schwerwiegenden Fällen bis zu drei Jahre lang stillgelegt werden. Die aus der Therapieüberwachung erlangten Daten sollen über diesen Bereich hinaus auch bei Verdacht auf Verstöße gegen das Lebensmittel-, Tierschutz- und Tierseuchenrecht verwendet werden dürfen. Der Bundesrat hatte sich für eine völlige Streichung der Datenbeschränkung ausgesprochen. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner bezeichnete das Gesetz als „großen Fortschritt für den gesundheitlichen Verbraucherschutz“. Für die Opposition ist die Novelle lediglich ein erster Schritt zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes. Der Deutsche Bauernverband (DBV) warnte vor erheblicher zusätzlicher Bürokratie für die Landwirte. Generalsekretär Helmut Born sieht umfangreiche Dokumentationsarbeit auf Tierhalter und Tierärzte zukommen. „Beim Aufbau einer staatlichen Antibiotika-Datenbank muss überbordende Bürokratie vermieden und auf das bestehende Monitoring im Rahmen des QS-Systems zurückgegriffen werden können“, forderte Born. Er kritisierte zudem die Sanktionsmechanismen als überzogen. AgE/red