ASP-Übung bringt viele Erkenntnisse

Wenn die Schweinepest kommen sollte… - Foto:Landvolk
Foto: Landvolk Niedersachsen
Bild-Download des Originals: | Web-Version:

Seuchenvorsorge – Die Arbeitsgruppe Krisenpläne der Wirtschaft und Behörden probten den Ernstfall: ASP-Ausbruch bei einem Wildschwein im Kreis Cloppenburg. Die Auswirkungen auf einen Schweinebetrieb wurden simuliert, sie sind immens!

LUF_37_19_038-040-4 Herunterladen

Wohl ausnahmslos alle Beteiligten an der Tierseuchenübung der Arbeitsgruppe Krisenpläne der Wirtschaft werden hoffen, dass das Ende August durchgespielte Übungsszenario nie in der Realität umgesetzt werden muss. Denn man könnte es durchaus auch als Schreckensszenario bezeichnen. Am 26. August 2019 Jahres probten Betriebsleiter, Hoftierarzt, Vertreter des Landvolks, landwirtschaftlicher Organisationen, des Schweinegesundheitsdienstes sowie vor- und nachgelagerter Betriebe mit Vertretern des Veterinäramtes Cloppenburg und des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) den Ernstfall: ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein.

Lösungen für Abläufe im Betrieb

Veterinärbehörden haben dieses Szenario für ihre internen Abläufe bereits häufiger durchgespielt. Es fehlte aber bis dahin eine Übung für den landwirtschaftlichen Betrieb, eine solche fand jetzt statt. Das Übungsszenario ist im Kasten dargestellt. Schwerpunktmäßig sollten in der Übung die Auswirkungen auf den landwirtschaftlichen Betrieb beleuchtet und Lösungen für die Betriebsabläufe erarbeitet werden. Dabei stand die Verbringung von Schlacht-, Nutz- und Zuchtschweinen innerhalb und außerhalb des gefährdeten Gebietes im Fokus der Übung. Im Übungsbetrieb gehört das wöchentliche Verbringen von Ferkeln und Läufern zwischen den verschiedenen Standorten ebenso zu den Betriebsabläufen wie der Verkauf der Tiere in Betriebe außerhalb der Restriktionszonen und die Verbringung der Mastschweine zum Schlachthof.

Bei einem ASP-Ausbruch bei Wildschweinen ist die Verbringung von Schweinen aus und in das gefährdete Gebiet grundsätzlich verboten. Eine Ausnahmegenehmigung kann vom zuständigen Veterinäramt erteilt werden. Dafür sind aber einige Bedingungen zu erfüllen, je nach Lieferziel der Schweine (Schlachthof, Aufzucht- oder Mastbetrieb). Die Bedingungen sind in der Tabelle aufgeführt. Im Folgenden werden die wichtigsten Fragen beantwortet, die sich im Übungsbetrieb stellten:

1. Ist die wöchentliche Verbringung von Schlachtschweinen über die Erzeugergemeinschaft in einen außerhalb des gefährdeten Gebietes gelegenen Schlachthof möglich?

Im Übungsbetrieb sollte am Folgetag eine Partie Schlachtschweine zum Schlachthof gehen. Eine Verbringung wäre möglich, wenn die Bedingungen laut Tabelle erfüllt werden. Durch Probenahme und Laboruntersuchung werden allerdings zwei bis drei Tage vergehen, erst dann könnten die Tiere verbracht werden. Die Kosten für eine Lieferung mit 150 Schweinen zur Schlachtung liegen bei ca. 1.100 €.

2. Ist die wöchentliche Verbringung von Babyferkeln vom Sauenstandort im gefährdeten Gebiet in den außerhalb des gefährdeten Gebietes gelegenen Aufzuchtstandort möglich?

Eine Verbringung wäre möglich, wenn die Bedingungen laut Tabelle erfüllt werden. Auch hier muss entsprechende Zeit für Probenahme, Laboruntersuchung und die Abarbeitung der Anträge im Veterinäramt eingeplant werden.

Die Kosten für eine Lieferung mit 500 Babyferkeln liegen bei ca. 6.000 €.

3. Ist der Verkauf von Läufern aus dem Aufzuchtstall im gefährdeten Gebiet in einen außerhalb des gefährdeten Gebietes gelegenen Betrieb möglich?

In den Aufzuchtstall (Standort 2) des Übungsbetriebes, der im gefährdeten Gebiet liegt, werden regelmäßig Babyferkel aus dem eigenen Betrieb (Standort 1 = Sauenhaltung) eingestallt. Nach ca. 60 Tagen Aufzucht wird ein Teil der Ferkel an Betriebe außerhalb des gefährdeten Gebietes verkauft. Die aufgezogenen Ferkel dürfen aber nur dann in Betriebe außerhalb des gefährdeten Gebietes verbracht werden, wenn in den letzten 30 Tagen keine Schweine aus gefährdeten Gebieten eingestallt worden sind.

Mit dem „normalen“ Einstallrhythmus wäre eine Verbringung in einen Mastbetrieb außerhalb des gefährdeten Gebietes nicht möglich. Das würde schnell zu einem Rückstau in der  Ferkelerzeugung am Standort 1 führen. Die Abläufe des Betriebes müssten umgestellt werden. Die Untersuchungskosten für eine Lieferung mit 250 Läufern liegen bei ca. 3.000 €.

4. Ist die Verbringung von Babyferkeln und Läufern im gefährdeten Gebiet möglich?

Ja. Eine Verbringung innerhalb des gefährdeten Gebietes ist möglich und zudem die kostengünstigste Verbringungsoption. Die Kosten für eine Lieferung mit 500 Schweinen liegen bei ca. 100 €, da diese nur einmal vom Tierarzt klinisch untersucht werden müssen.

5. Wie werde ich „Status“-Betrieb?

Gemäß Schweinepestverordnung besteht für schweinehaltende Betriebe die Möglichkeit, nach einem ASP-Ausbruch bei Wildschweinen einen sogenannten Status zu erlangen. Hierüber kann der Untersuchungsaufwand vor künftigen Verbringungen verringert werden, sprich, es können deutlich Kosten gespart werden. Dazu muss der Betrieb zweimal jährlich von der zuständigen Behörde untersucht werden. Der Status kann frühestens nach der zweiten Untersuchung erlangt werden. Diese kann frühestens vier Monate nach Beginn des Seuchengeschehens erfolgen.

6. Wie ist mit den üblichen Warenlieferungen im Betrieb zu verfahren?

Zu den komplexen täglichen Betriebsabläufen des Übungsbetriebes gehören die Anlieferung von Futtermitteln, der Abtransport von Gülle und Kadavern, Lieferungen von Sperma oder auch Einsätze von Stalltechnikern, Hoftierarzt etc..

Die ohnehin im Betrieb bereits vorhandenen Biosicherheitsmaßnahmen sind in einem Seuchengeschehen durch weitere Hygienemaßnahmen zu ergänzen. Die Umsetzung dieser Hygienemaßnahmen trägt einen Großteil zur Vermeidung einer Einschleppung der ASP in den Bestand bei. Lieferungen von Waren wie Futtermitteln, Milch, Betriebsmitteln etc. auf und von landwirtschaftlichen Betrieben mit Schweinehaltung im gefährdeten Gebiet sind weiterhin erlaubt. Die Krisenhandbücher der Wirtschaft geben praktische Empfehlungen zur Umsetzung (siehe Download-Adresse unten).

Der Bezug von Sperma ist ebenso möglich wie das Ausbringen der Gülle oder die Abholung der Kadaver. Betriebsleiter sollten Besucher und Mitarbeiter auf die einzuhaltenden Biosicherheitsmaßnahmen (stalleigene Kleidung, Hygieneschleuse, Desinfektionsmöglichkeiten an den Ein- und Ausgängen der Ställe etc.) hinweisen.

Dr. Claudia Mroz, Dr. Christa Jeske, Dr. Jens Brackmann, LAVES, Dr. Hermann Seelhorst, Landkreis  Cloppenburg, Dr. Wiebke Scheer, Landvolk

Es wurden ASP-Krisenhandbücher mit wertvollen Hinweisen erstellt, zu finden unter folgendem Link als Download.