Schutzgebiete Die EU-Kommission will den Änderungsbedarf bei der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie ermitteln und lässt dazu noch bis zum 24. Juli eine Internetbefragung der Öffentlichkeit durchführen. Damit möglichst viele Landwirte und ihre Angehörigen daran teilnehmen, hat der Deutsche Bauernverband in Zusammenarbeit mit anderen Verbänden eine Aktionsseite zur einfachen Teilnahme an der Befragung aufgebaut. Die Aktionsseite kann im Internet aufgerufen werden (https://natura2000.forum-natur.de oder www.bauernverband.de/fitness-check-natura-2000). Es sind auch Betriebe angesprochen, die nicht selbst von einem EU-Vogelschutzgebiet oder FFH-Gebiet (Natura 2000-Gebiete) betroffen sind.
Die Richtlinien schreiben einen großen Flächenumfang an Schutzgebieten mit Bewirtschaftungseinschränkungen vor (so genannte Natura 2000-Gebiete, unterschieden nach FFH- und Vogelschutzgebieten). Sie sind mit dafür verantwortlich, dass es aktuell keine vernünftigen Lösungen bei ausufernden Wildbeständen an Rabenvögeln, Bibern, Gänsen und Schwänen gibt, und z. B. der Wolf nicht bejagt werden darf.
Die Öffentlichkeitsbefragung über das Internet gehört seit einigen Jahren zum Standardverfahren der EU-Kommission. Der Hintergrund der dabei gestellten Fragen ist leider oft nicht erkennbar. Einige Nichtregierungsorganisationen wie Umweltverbände haben daher in der Vergangenheit zur Nutzung vorgefertigter Antworten geraten, um ihre Mitglieder besser mobilisieren und Ihre Interessen geltend zu machen.
Die Landwirtschaftsverbände haben jetzt in gleicher Weise darauf reagiert. Wer sich individuell gegenüber der EU-Kommission äußern will, kann das selbstverständlich auch tun. Dazu ist auf der Aktionsseite ein entsprechender Link zum Fragebogen der Kommission vorhanden.
red