DBV Konditionen für Grundeigentümer nicht mehr zeitgemäß

DBV Konditionen für Grundeigentümer nicht mehr zeitgemäß -

Energiewende Der beschleunigte Ausbau des Stromnetzes kann nach Einschätzung des DBV-Präsidiums nur gelingen, wenn auch die Anliegen der Grundeigentümer, Land- und Forstwirte Berücksichtigung finden und dadurch bei ihnen die notwendige Akzeptanz erreicht wird.

Nach seiner jüngsten Sitzung am Dienstag stellte das Gremium des Deutschen Bauernverbandes in einer Erklärung fest, dass die bisher in den Rahmenvereinbarungen für die Inanspruchnahme land- und forstwirtschaftlicher Flächen zur Errichtung von Leitungstrassen ausgehandelten einmaligen Dienstbarkeitsentschädigungen in Höhe von 10 bis 20 % des Verkehrswertes nicht mehr auf Akzeptanz stoßen. Die Grundeigentümer hätten auch kein Verständnis dafür, dass die seit einigen Jahren liberalisierten und gewinn­orientierten Netzbetreiberunternehmen immer noch wie eine staatliche Einrichtung auf das Grundeigentum der Bauern zurückgreifen, so das Präsidium weiter.

Die zu großen Teilen von Fondsgesellschaften gehaltenen Netzbetreiberunternehmen würden dabei unbefristet jährliche Renditen für das eingesetzte Eigenkapital von über neun Prozent staatlich zugesichert bekommen. Zudem wird den Kommunen für 380-KV-Freileitungen 40.000 Euro je Kilometer als Akzeptanzzahlung zugestanden. Im Gegensatz hierzu werden den vom Netzausbau unmittelbar betroffenen Eigentümern weiterhin nur geringe einmalige Entschädigungen nach Aufopferungsgrundsätzen zugestanden. Im Rahmen des beschleunigten Netzausbaus ist darüber hinaus bei der Planung der Trassenführung auf den Erhalt produktiver landwirtschaftlicher Flächen und Betriebsstrukturen stärker Rücksicht zu nehmen.

Gemeinsam mit seinen Landesverbänden will der DBV daher zu den gegenwärtigen Bedingungen keine neuen Rahmenvereinbarungen mit Netzbetreibern über Entschädigungen der Grundeigentümer mehr abschließen. Dies betrifft auch die laufenden Projekte nach dem Energieleitungsausbaugesetz.

Außerdem fordert der Verband, bis Ende 2012 eine verbesserte Regelung mit der Einführung wiederkehrender Nutzungsvergütungen für die Grundeigentümer beim künftigen Netzausbau zu finden sowie die Ausgleichsregelungen für Eingriffe in die Natur und in das Landschaftsbild beim Bau von Höchstspannungsleitungen so zu ändern, dass land- und forstwirtschaftliche Flächen hierfür nicht zusätzlich in Anspruch genommen werden.
PI/red