DMK-Kartellverfahren eingestellt

DMK-Kartellverfahren eingestellt - Foto: DMK
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Lieferverträge Das Bundeskartellamt hat am Dienstag das gegen das Deutsche Milchkontor (DMK) geführte Musterverfahren wegen der Lieferbedingungen bei der Rohmilcherfassung eingestellt. „Wir haben uns intensiv mit den Lieferbedingungen zwischen Landwirten und Molkereien befasst“, erklärte Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt. Damit seien erste Änderungen angestoßen worden: Deutlich mehr Landwirte hätten ihre Molkerei gewechselt, und es würden branchenweit neue Vertragsmodelle diskutiert, stellte Mundt fest.

Zudem verwies er darauf, dass DMK selbst seine Lieferbedingungen verändert und die Kündigungsfrist auf zwölf Monate gesenkt habe. In dem vor zehn Monaten vorgelegten Sachstandspapier hatte das Kartellamt insbesondere die langen Laufzeiten und Kündigungsfristen der Lieferverträge kritisiert. Aktuelle Marktentwicklungen deuten der Behörde zufolge jedoch auf eine mittlerweile stärkere wettbewerbliche Aktivität hin. So sei ein Volumen von mehr als 20 % der von DMK verarbeiteten Rohmilchmenge gekündigt worden. Auch bei anderen Molkereien gebe es mehr Kündigungen als früher. Diese stellen laut Bundeskartellamt eine deutliche Veränderung gegenüber den früheren Marktverhältnissen dar. Es sei jedoch abzuwarten, ob die Kündigungen zu einem Wechsel führen und ob sie Ausdruck funktionsfähigen Wettbewerbs seien.
AgE/red