GAP 2020 Die EU-Kommission will junge Bauern wirksamer fördern und eine Beihilfe für Hofnachfolger auflegen. Die Junglandwirte Niedersachsen griffen den Plan sofort auf und diskutierten ihn in Hannover mit Ministerin Otte-Kinast.
Agrarkommissar Phil Hogan hat Anfang Juni in seinen Vorschlägen für die GAP nach 2020 ein deutliches Zeichen gesetzt: Er will den Berufsnachwuchs künftig stärker fördern, um Anreize für eine frühere Hofübergabe zu setzen und das EU-weit hohe Durchschnittsalter der Betriebsleiter zu senken. Neu ist nach seinen Plänen, dass die EU-Mitgliedsstaaten zwei Prozent der nationalen Mittel für Junglandwirte ausgeben müssen.
Drei Wege sind möglich
Die Mitgliedstaaten können drei Varianten wählen:
die Mittel in der Ersten Säule als Junglandwirte-Zuschlag auf die Betriebsprämie gewähren; alternativ zwei Prozent der Mittel aus der Ersten in die Zweite Säule umschichten, um eine Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte zu gewähren (die Höchstgrenze für diese Beihilfe soll von jetzt 70.000 auf 100.000 Euro steigen);
Mittel, die durch die Kappung der Betriebsprämie für größere Betriebe frei werden, in die Zweite Säule umschichten und zusätzlich für eine Existenzgründungsbeihilfe verwenden.
Die Mitgliedsstaaten können auch alle drei Optionen umsetzen. Genau das wünscht sich der Berufsnachwuchs. Ihre Vorschläge, wie die Kommissionspläne ausgestaltet werden sollten, diskutierten die Junglandwirte Niedersachsen mit Ministerin Barbara Otte-Kinast und Gudrun Beer-Gunschera, die im Landwirtschaftsministerium Hannover für Agrarpolitik zuständig ist.
Wie Vorsitzender Niklas Behrens und seine Stellvertreter, Viktoria-Sophie Möhlenhof und Henrik Brunkhorst, in dem Gespräch betonten, sind sich die Junglandwirte Niedersachsen im Landvolk Niedersachsen dabei einig mit der Niedersächsischen Landjugend (NLJ), dem Arbeitskreis Agrar der KJLB im Bistum Osnabrück und dem Agrarsozialen Arbeitskreis der KLJB im Landesverband Oldenburg. Alle vier Jugendorganisationen arbeiten am Thema Junglandwirteförderung im Ausschuss Junglandwirte zusammen. „Wir sehen eine Existenzgründungsbeihilfe als sinnvolle Anschubfinanzierung nach der Hofübernahme, die die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe dauerhaft stärken kann“, erklärte Behrens und bat die Ministerin, sich für eine solche Förderung einzusetzen.
Wird die Beihilfe aus umgeschichteten EU-Mitteln bestritten, entfällt nach den Komimissionsplänen die Pflicht des Landes zur Konfinanzierung. Bestreitet das Land die Fördermaßnahme aus anderen Quellen, muss es 57 % der Mittel selbst aufbringen.
Ein Thema für den Bund
Ministerin Otte-Kinast zeigte sich offen für den Vorschlag. Vor dem Gespräch hatte sie sich auch schon in Sachsen-Anhalt informiert. Das Nachbarland gewährt eine Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte bereits in der aktuellen Förderperiode. Voraussetzungen für die Starthilfe sind dort neben der beruflichen Qualifikation unter anderem ein detaillierter Geschäftsplan und ein Abschlussbericht über die Umsetzung.
Die Ministerin signalisierte den Junglandwirten, ihr Anliegen mit Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und deren Staatssekretär, Dr. Hermann Onko Aeikens, erörtern zu wollen.
Christine Kolle,
Junglandwirte Niedersachsen