Dürrefolgen Besonders weidetierhaltenden Betrieben kommt entgegen, dass Nutzungsverbote bei Agrarumweltmaßnahmen aufgehoben werden. Angesichts der neuesten Ernteprognosen ist jedoch noch mehr nötig, stellt das Landvolk fest.
Vor dem Hintergrund der Futterknappheit, insbesondere für weidetierhaltende Betriebe, hat das Umweltministerium die Möglichkeit einer vorübergehenden Abweichung von zeitlich beschränkten Nutzungsverboten bei den Fördermaßnahmen BS6, GL1.2 und GL4 geschaffen, ohne dass finanzielle Folgen zu befürchten sind (siehe unten).
Nach unten korrigiert
Indes fordert das trocken-heiße Wetter auf den Feldern weiter Tribut: Die Erntemeldungen der Landwirte liegen nach Umfragen des Landvolkes Niedersachsen noch deutlich niedriger als bislang befürchtet. „Wir müssen die Erträge weiter nach unten korrigieren, landesweit wird die Getreideernte um rund ein Drittel niedriger ausfallen als im schon enttäuschenden Vorjahr“, fasst Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke zusammen. Konkret bedeutet das landesweit eine um zwei Millionen Tonnen geringere Ernte.
Die Landwirte hoffen zum Ausgleich auf steigende Preise. Bei vielen Bauern sind zu-gleich aber nach zwei schlechten Vorjahren die finanziellen Reserven erschöpft. „Zu der Noternte kommt dann der Notverkauf“, bedauert der Präsident.
Prämien früher auszahlen
Schulte to Brinke befürchtet „erhebliche Probleme“ für die Viehhalter. Auf den Wiesen wachse kein Gras nach, der Silomais zeige ebenfalls deutliche Folgen. Bei Rüben und Kartoffeln seien die Einbußen nun ebenfalls unvermeidlich. „Überall auf den Höfen werden die Mindererträge die Liquidität erheblich belasten“, sagt Schulte to Brinke und fügt an: „Hier ist die konkrete und schnelle Hilfe des Landes notwendig“. An Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast geht daher die Aufforderung, bereits jetzt alle Weichen zu stellen, damit die Agrarprämien so frühzeitig wie möglich und vollständig spätestens in den ersten Dezembertagen auf den Konten gut geschrieben werden können. „Damit werden die Betriebsleiter zumindest in die Lage versetzt, ihren Verpflichtungen, wie Pachtzahlungen sowie Finanzierung von Saatgut oder Futter, nachzukommen“, verdeutlicht Schulte to Brinke.
LPD/LWK
Schutzflächen zur Nutzung frei
BS 6 (mehrjährige Schonstreifen für den Rotmilan):Ab sofort besteht die Möglichkeit, die Ruhefläche vor dem 16. August zu nutzen. Da die Maßnahme neben dem Milan auch weiteren Tierarten Schutz und Nahrung bieten soll, muss ein mindestens zwei Meter breiter Randstreifen, möglichst entlang der längsten Seite der Ruhefläche, bis zum 15. August stehengelassen werden. Vor Beginn der Nutzung ist die Genehmigung der Bewilligungsstelle erforderlich, die Untere Naturschutzbehörde muss nicht zustimmen.
GL 1.2 (naturschutzgerechte Bewirtschaftung):Teilnehmer, die einer zehnwöchigen Nutzungspause nach Erstnutzung unterliegen, können die betroffenen Flächen ab sofort, auch vor der fristgerechten Beendigung der Pause, im Rahmen der Zweitnutzung beweiden. . Es bedarf keiner weiteren Beteiligung der zuständigen Bewilligungsstelle
GL 4 (zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen zum Erschwernisausgleich): Auch hier können Flächen mit zehnwöchiger Nutzungspause ab sofort mit Beweidung genutzt werden. Die Bewilligungsstelle muss zustimmen, die Untere Naturschutzbehörde ihr Einvernehmen erklären.