Geld aus Brüssel kommt am 28.

Geld aus Brüssel kommt am 28. - Foto: Landvolk
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Prämien Die im Antragsjahr 2017 beantragten Direktzahlungen werden in Niedersachsen am 28. Dezember 2017 gezahlt. Ausgenommen ist nach Angaben des Geschäftsbereiches Förderung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen die Zahlung der Greeningprämie derjenigen Antragsteller, die in ihrem Sammelantrag Agrarförderung 2017 Feldränder beziehungsweise Streifenelemente, Brachen, Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen, Untersaaten oder Zwischenfrüchte als ökologische Vorrangflächen beantragt haben. Diese Antragsteller erhalten ihre Greeningprämie am 31. Januar 2018.

Begründet wird dieses Vorgehen damit, dass witterungsbedingt und aufgrund der hohen Zahl der Kontrollen nicht sämtliche Prüfungen bis zum Jahresende abgeschlossen werden können. Die EU-Regelungen und die nationalen Gesetze schreiben der Verwaltung jedoch vor,  die Auszahlung erst nach Abschluss aller Kontrollen vorzunehmen. Die Ausgleichszulage für das Antragsjahr 2017 soll am 28. Februar 2018 und die Zahlungen der Agrarumweltmaßnahmen am 15. März 2018 erfolgen.
LWK/red