Im März werden in Niedersachsen die Prämien für Agrar-umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, die Ökolandbau-Förderung und die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten ausgezahlt, zum ersten Mal mit den ELER-Publizitätspflichten.
Bereits in der Vergangenheit galten solche Vorschriften für bestimmte, aus dem ELER geförderte Programme wie das AFP, nun werden sie auf die flächenbezogenen Maßnahmen erweitert und im Anhang 3 der ELER-Durchführungsverordnung geregelt. Nach den dort aufgeführten allgemeinen Aufgaben ist der Zuwendungsempfänger, also der Landwirt, künftig verpflichtet, „die Öffentlichkeit während der Durchführung des Vorhabens über die Unterstützung aus dem ELER unter Verwendung des Unionslogos mit dem Hinweis auf eine Förderung aus dem ELER zu informieren“. Dazu ist das Vorhaben kurz zu beschreiben, Ziele und Ergebnisse des Vorhabens sind auf einer für gewerbliche Zwecke genutzten Website, sofern vorhanden, zu erläutern.
Darüber hinaus sind die Zahlungsempfänger verpflichtet zum Anbringen von Postern in der Größe A 3 bei Investitionen mit Gesamtkosten in Höhe von mehr als 10.000 Euro während der Durchführung eines Vorhabens,
Erläuterungstafeln in der Größe A 3 bei Investitionen von mehr als 50.000 Euro nach Beginn des Vorhabens für die Dauer von fünf Jahren oder Schilder in Größe A 2 für Infrastruktur- und Bauvorhaben oder bei Ankauf eines materiellen Gegenstandes bei Investitionen von mehr als 500.000 Euro.
Während die Empfänger von ELER-Mitteln aus investiven Förderprogrammen wie AFP, Dorferneuerung oder Flurbereinigung bereits in der Vergangenheit verpflichtet waren, über Schilder und dergleichen auf die ELER-Förderung hinzuweisen, kommen jetzt weitere flächen- und tierbezogene Fördermaßnahmen hinzu. Insbesondere sind nun alle Teilnehmer an Agrarumwelt- und Klimaschutzprogrammen, der Ökolandbauförderung, der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten, Natura 2000 und forstlichen Fördermaßnahmen von den neuen Publizitätsanforderungen betroffen, sofern sie die oben genannten Fördersummen überschreiten. Bei der Teilnahme verschiedenen Förderprogrammen können mehrere Vorhaben auf einem Poster oder einer Erläuterungstafel dargestellt werden. Die Poster, Erläuterungstafeln und Schilder müssen an einem für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Ort, zum Beispiel im Eingangsbereich eines Gebäudes, aufgestellt bzw. angebracht werden. Die Empfänger von Agrarumweltmaßnahmen bekommen die Erläuterungstafeln, die derzeit noch nicht fertiggestellt sind, zur Verfügung gestellt.
Bei der Ausgestaltung der Verpflichtung gibt die EU den Mitgliedstaaten jedoch einen gewissen Spielraum. Da aber Deutschland 13 verschiedene (Landes-) Programme in Brüssel eingereicht hat, gibt es nun teilweise deutliche Unterschiede in der Umsetzung der Publizitätspflichten zwischen den Landesprogrammen. Dies betrifft auch die Kostenseite. In einigen Ländern werden diese aus EU-Mitteln als „Technische Hilfe“ finanziert, andere stellen lediglich Druckvorlagen bereit, während die Kosten von den Antragstellern selbst zu tragen sind. Die Publizitätspflicht ist im Übrigen keine Sonderregelung des ELER, sondern betrifft den gewerblichen Bereich der Wirtschaft über den Europäischen Regionalfonds (EFRE) und Sozialfonds (ESF) gleichermaßen.
Während einige Bundesländer die Umsetzung der Publizitätspflicht „minimalistisch“ gestalten und lediglich die formalen Anforderungen erfüllen, machen andere wie Niedersachsen aus der „Not eine Tugend“. Sie versuchen, über die vorgeschriebenen Publizitätsverpflichtungen „Botschaften“ an die Bevölkerung zu vermitteln. Das Motto lautet: „Hier könnt ihr erfahren, wofür das Geld der EU, des Bundes und des Landes verwendet wird und was der Landwirt damit gemacht hat“, zum Beispiel Blühstreifen angelegt.
Niedersachsen hat sich für die „offensive“ Variante entschieden und wird statt wetterempfindlicher Poster für alle Maßnahmen bis 500.000 Euro Erläuterungstafeln zur Verfügung stellen. Sie werden über die Bewilligungsstellen ausgegeben. Das Layout der Erläuterungstafeln wird fondsübergreifend und einheitlich gestaltet. Die Beschreibung des Vorhabens wird sich nicht zuletzt aus Platzgründen auf allgemeiner Ebene bewegen.
Beispiel 1: Hier investiert Europa in die Entwicklung der ländlichen Gebiete mit der Maßnahme: „Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen“. Mit diesen Maßnahmen werden landwirtschaftliche Betriebe bei der Erhaltung und Verbesserung der Umweltsituation unterstützt. Ziel ist eine nachhaltige und ressourcenschonende Bewirtschaftung in Bezug auf die Artenvielfalt, Boden, Wasser und den Schutz des Klimas.
Beispiel 2: Hier investiert Europa in die Entwicklung ländlicher Gebiete mit der Maßnahme: „Tourismus“. Mit dieser Maßnahme wird der Tourismus in ländlichen Gebieten unterstützt. Ziel ist es, die ländlichen Gebiete als Erholungs-, Freizeit- und Naturräume zu sichern und zu entwickeln. Nur anbringen muss der Landwirt die Erläuterungstafeln noch selbst. Wie das zu geschehen hat und welcher Ort dafür in Frage kommt, teilt das Land mit dem Zuwendungsbescheid in Form eines beigefügten Leitfadens mit.
Dr. Wilfried Steffens
Landvolk Niedersachsen