Hannover Die Junglandwirte Niedersachsen fühlen sich gehindert, ihren Beitrag zu mehr Tierwohl umzusetzen. Darüber diskutierten sie mit Minister Christian Meyer. Auch die Förderung und ein Gesetzesvorhaben kamen zur Sprache.
Hofnachfolgerinnen und -nachfolger wollen eine tierwohlorientierte Landwirtschaft betreiben und entwickeln dafür viele gute Ideen. Leider stehen der Umsetzung allzu oft rechtliche Hürden im Weg. Dies war eine Botschaft, die die Junglandwirte Niedersachsen für einen Austausch mit Minister Christian Meyer am Dienstag voriger Woche in Hannover im Gepäck hatten.
Land nicht auf der Höhe
„Auch tierwohlverbessernde Maßnahmen, die keine höheren Emissionen verursachen, werden aus Immissionsschutzgründen nicht genehmigt“, sagte Niklas Behrens, Vorsitzender der Junglandwirte Niedersachsen. „Das ist für uns überhaupt nicht nachvollziehbar“. Reine Umbauten im Stall, die das Tierwohl verbessern, so forderte Dietz Wiechers vom Vorstand der Junglandwirte Oldenburg, sollten ohne Baugenehmigung möglich sein.
Die Baubehörden sowie Bund und Länder müssen verstärkt Anstrengungen unternehmen, um den Weg für mehr Tierwohl in den Ställen frei zu machen. Die diesbezüglich in Niedersachsen bislang eingeleiteten Schritte sind aus Sicht der jungen Betriebsleiter jedoch völlig unzureichend.
Der Minister wies an dieser Stelle auf den sogenannten Interministeriellen Arbeitskreis hin, der Lösungen für diese Probleme aufzeigen will. Er bot den Junglandwirten an, dort mitzuarbeiten. Die Junglandwirte griffen die Kritik der Opposition auf, dass dieser Arbeitskreis seit zwei Jahren tagt und bisher keine konkreten Ergebnisse vorzuweisen hat. In puncto Förderung bewerten die Hofnachfolger die Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte im Nachbarland Sachsen-Anhalt als gutes Angebot. Die grüne Landwirtschaftsministerin Claudia Dalbert hat die Eler-Fördermöglichkeit umgesetzt. Jeder Junglandwirt, der sich in den vergangenen zwei Jahren erstmals niedergelassen hat, kann einen Zuschuss von bis zu 70.000 Euro beantragen.
„Eine Kopplung dieser Förderung an Leistungen in den Bereichen Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz wäre für uns Junglandwirte sinnvoll im Sinne einer zukunftsorientierten Betriebsentwicklung“, betonte Henrik Brunkhorst aus dem Junglandwirte-Vorstand. Die Förderung würde den ländlichen Raum stärken.
Für das Land wäre bei dieser Förderung relevant, dass sie im Vergleich zu anderen Maßnahmen weniger Landesmittel erfordert. Denn die Europäische Union erhöht die Kofinanzierung hierfür von 50 auf 80 %. In Niedersachsen hatten die Junglandwirte bereits 2013 an den Minister appelliert, diese Förderung für Niedersachsen zu beantragen – leider ohne Erfolg. „Wir würden es sehr be-grüßen, wenn der Minister die Maßnahme jetzt über einen Änderungsantrag in Brüssel anschieben würde“, sagte Ackerbauer Brunkhorst. Der Minister signalisierte, die Förderung in Sachsen-Anhalt und alternativ andere Fördermöglichkeiten für Junglandwirte in Niedersachsen zu prüfen.
Mit Blick auf das geplante Agrarstruktursicherungsgesetz (NASG), das im Zuge der vorgezogenen Landtagswahlen nicht abgeschlossen wurde, erinnern die Junglandwirte den Minister an ihre Stellungnahme vom Mai. Sie lehnen den Gesetzentwurf in Gänze ab, weil er statt des bisherigen Schutzes der Landwirte vor einer so genannten „ungesunden Bodenverteilung“ die Lenkung der Agrarstruktur zulasten der Landwirte zum Ziel hat. Dies hätte gerade für junge Betriebsleiter gravierende Folgen. „Für uns Junglandwirte ist es unverzichtbar, dass wir unsere Betriebe nach den Gegebenheiten vor Ort frei entwickeln können“, betont Behrens. Die Hofnachfolger erläuterten ihre Kritik an Beispielen: „Der Staat sollte sich nicht einmischen, wenn sich mehrere Landwirte für den Kauf einer Fläche interessieren“. Die geplanten Neuregelungen unter anderem für Naturschutzverbände, Kommunen, Ersatzflächen belegten eindeutig die lenkende Wirkung des Gesetzentwurfs.
Besonders sensibel sollte mit dem geplanten Zugang zu Flächen für „Neueinsteiger“ umgegangen werden. „Für Neueinsteiger wurde im Entwurf – anders als für uns Junglandwirte – noch nicht einmal eine berufliche Mindestqualifikation in Form einer landwirtschaftlichen Ausbildung gefordert“, stellt Behrens ernüchtert fest. Auch die aktuelle Rechtsprechung belegt, dass es für Neueinsteiger beim Flächenerwerb nicht ausreicht, dass sie lediglich „ernsthafte Absichten haben, Landwirt zu werden“.
Grundsätzlich ungeeignet
Angesichts der Komplexität ist für die Junglandwirte zudem erschreckend, dass abweichend von der bisherigen Regelung für die Mitglieder der Grundstücksverkehrsausschüsse auf die Formulierung von fachlichen Voraussetzungen verzichtet werden soll. Für den Fall, dass er in der nächsten Wahlperiode im Amt bleibe, erklärte sich Meyer bereit, einige Detailfragen zu prüfen. Damit waren die Junglandwirte absolut unzufrieden, da der Sprengstoff, den der Gesetzentwurf als Ganzes für die (Jung-)Landwirte und den Frieden in den Dörfern birgt, unverändert erhalten bliebe.
Christine Kolle, Junglandwirte
Niedersachsen e. V.