„Kein Königsweg in Sicht“

Kein Königsweg in Sicht - Foto: Landvolk
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Ferkelkastration Mit Tierschutz und Tiergesundheit befasste sich der Veredelungsausschuss im Landvolk Niedersachsen. Er erarbeitete Empfehlungen zum tierschutzgerechten Umgang mit kranken und verletzten Tieren.

An alle tierhaltenden Landwirte richten sich die Empfehlungen, die der Veredelungsschuss des Landvolks zum tierschutzgerechten Umgang mit kranken und verletzten Tieren gibt.

Darin heißt es: Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass das Wohlbefinden seiner Tiere durch tägliche Kontrollgänge fachkundig und sorgfältig in Augenschein genommen wird. Fallen kranke und verletzte Tiere auf, muss unverzüglich geprüft werden, ob eine Absonderung in eine eigens dafür bestimmte Krankenbucht oder -box mit anschließender Behandlung notwendig ist.

Das kranke oder verletzte Tier unterliegt einer besonderen Versorgungspflicht: Der Tierhalter hat fortlaufend zu prüfen, ob eine Verbesserung oder Verschlechterung des Gesundheitsstatus erfolgt und entsprechend zu handeln.

Besondere Verpflichtung bei kranken Tieren
Manche Krankheiten und Verletzungen der Tiere sind jedoch so schwerwiegend, dass eine Behandlung nicht erfolg- versprechend ist und eine Schlachtung rechtlich nicht mehr möglich oder praktikabel ist. Das weitere Leben dieser Tiere wäre mit zusätzlichen Schmerzen und Leiden verbunden. Das deutsche Tierschutzgesetz sieht in diesen Fällen einen vernünftigen Grund zur Nottötung jedes leidenden Tieres begründet. Dieser vernünftige Grund verlangt vom Tierhalter oder Tierarzt eine unverzügliche Handlung. Die Tötung eines Tieres ist gesetzlich vorgeschrieben, tierartspezifische Vorgehensweisen sind geregelt. Bilder, die dabei entstehen, sind sowohl für den Verbraucher als auch für den Tierhalter bedrückend.

Für Tierhalter gehört die besondere Verantwortung im Sinne des Tierschutzes zum Selbstverständnis. Als Landvolk Niedersachsen verurteilen wir jegliche Unterlassung der Sorgfaltspflicht durch den Tierhalter. Die Empfehlungen sind auch unter www.landvolk.net nachzulesen.

Der Ausschuss hat die verschiedenen Alternativen zum Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration diskutiert. Dazu zählen die Jungebermast, aber auch die Jungebermast mit Impfung oder Immunokastration und verschiedene Verfahren mit Kastration unter Vollnarkose. Diese kann über die Inhalationsnarkose mit Isofluran erreicht werden oder eine Injektionsnarkose.

Hermann Wester: „Kein Verfahren ist praxisreif“
Für letztere gibt es zudem verschiedene Möglichkeiten, die entweder durch den Tierarzt oder auch den Landwirt durchgeführt werden können.  „Ein Königsweg zeichnet sich für uns nicht ab“, fasst Vorsitzender Hermann Wester die Abwägung der Vor- und Nachteile zusammen.
Zurzeit könne leider keines der Ausstiegsszenarien als praxisreif bezeichnet werden, gleichwohl sei die Landwirtschaft aufgeschlossen gegenüber allen Lösungen, wenn sich diese in der Praxis umsetzen ließen und der Markt dies mittrage.
LPD/red

Die Empfehlungen im Wortlaut