Klimaschutz: Was für eine Ansage!

Klimaschutz: Was für eine Ansage! - Foto: Mühlhausen/landpixel.de
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Entwurf 2050 Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland sollen bereits in gut 30 Jahren weitgehend „klimaneutral“ umgerüstet sein. Hier die wichtigsten Inhalte des jüngsten Entwurfs eines Klimaschutzplans 2050.

Erste, vom Bundesumweltministerium (BMUB)  erarbeitete Pläne zum Klimaschutzabkommen von Paris, sind gerade bekannt geworden. Sie sollen unter der Federführung von Peter Altmaier, Chef des Bundeskanzleramts, zwischen den Ministerien abgestimmt werden.

Obwohl im Entwurf betont wird, dass die Treibhausgas-Emissionen (THG) aus der Landwirtschaft sich nicht „ohne Weiteres“ auf Null reduzieren lassen, schlägt das BMUB sehr weitreichende Veränderungen für Tierhaltung, Ackerbau und Ernährung vor. Unmittelbar der Landwirtschaft zugerechnet werden vor allem die Treibhauswirkung durch Freisetzung von Lachgas aus der Umsetzung von N-Düngern im Boden, die Methanbildung bei der Wiederkäuerverdauung, THG-Emissionen aus dem Wirtschaftsdüngermanagement sowie aus dem Kraftstoffeinsatz. Die Landwirtschaft soll diese Emissionen bis 2050 halbieren, das BMUB spricht selbst von einer „großen Herausforderung“ angesichts einer wachsenden Weltbevölkerung und des Hungers in der Welt. Ein Ansatzpunkt wird in einer Steigerung der Stickstoffeffizienz bei der Erzeugung von Nahrungsmitteln und nachwachsenden Rohstoffen gesehen, Basis soll die Hoftor-Bilanzierung sein. Hier soll der N-Überschuss durch Vorgaben im Dünge- und Immissionsschutzrecht von derzeit etwa 100 kg/ha bis 2030 halbiert und danach noch weiter reduziert werden. Auch die Einführung einer Abgabe auf N-Überschüsse soll geprüft werden.

Die Wiederkäuerbestände sollen bei gleichzeitiger Ausdehnung des Dauergrünlands vermindert, eine Senkung des Fleischkonsums auf etwa die Hälfte des derzeitigen Verbrauchs in Deutschland angestrebt werden.
Das BMUB schlägt zudem vor, Maßnahmen zur Reduzierung des Exports tierischer Nahrungsmittel zu prüfen. Eine Ausweitung der Anbaufläche für die Erzeugung von Bioenergie soll nicht erfolgen, stattdessen werden Maßnahmen vorgeschlagen, um verstärkt Rest- und Abfallstoffe einschließlich Gülle als Substrat einzusetzen. Die energetische Holznutzung soll weitestgehend auf nicht stofflich verwendbares Rest- und Altholz beschränkt werden.

Landwirtschaftlich genutzte Moorböden will das Ministerium langfristig in Feuchtgebiete oder Sumpfwälder umwandeln und den Torfabbau bis 2050 einstellen. Andere Wirtschaftszweige sollen unvermeidbare prozessbedingte THG-Emissionen in Form von CO2 rückgewinnen und gegebenenfalls durch geologische Speicherung kompensieren. Auch private Haushalte und Verbraucher sollen in die Pflicht genommen werden und vollständig auf regenerative Energien umsteigen.

Zurück aufs Rad
Dazu stellt sich das BMUB ein striktes Verbot der Neuinstallation von Gas- oder Heizölheizungen ab 2030 vor. 2050 sollen auch alle Altgebäude den Energiebedarf aus regenerativen Quellen decken. Gleiches gilt für den Verkehr: Neufahrzeuge sollen Elektroantrieb oder regenerativ erzeugte synthetische Kraftstoffe nutzen. Ab 2030 soll dies für jedes zweite neu zugelassene Fahrzeug gelten. Nach diesen Ideen fährt die Bevölkerung zur Begrenzung des drastisch steigenden Stromverbrauchs innerorts und regional in Zukunft deutlich mehr mit dem (Elektro)Fahrrad oder geht zu Fuß, Paketdienste nutzen Lastenfahrräder.

Unkonkret bleibt der Entwurf bei der notwendigen Akzeptanz, den sozioökonomischen Folgen für die betroffenen Regionen und Betriebe und den Zielkonflikten der Vorbildfunktion, etwa der Vereinbarkeit einer extensiven Nahrungsmittelerzeugung am klimatischen Gunststandort Deutschland mit den prognostizierten klimabedingten Ertragsrückgängen in anderen Teilen der Welt.
Das SPD-geführte Bundeswirtschaftsministerium hat dem Plan nach Presseberichten bereits zugestimmt. Ob es auch mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium noch vor der Bundestagwahl 2017 zu einer Einigung kommt, ist derzeit offen.
Hartmut Schlepps,
Landvolk Niedersachsen

Ziemlich konkrete Maßnahmen

  • Ackerflächen auf Moorstandorten soll ab 2018 die EU-Beihilfe gestrichen werden.
  • Drainagen auf landwirtschaftlich genutzten Moorböden dürfen weder erneuert noch neu angelegt werden.
  • Ausweitung des strengen Dauergrünlandschutzes in FFH-Gebieten (Bearbeitungsverbot zur Neueinsaat eingeschlossen!) auf weitere Schutzgebiete (EU-Vogelschutzgebiete, sonstige Naturschutzgebiete, Biosphärenreservate, Nationale Naturmonumente und Nationalparke) Dauergrünlanderhaltung für alle kohlenstoffreichen Böden wie Moor, Anmoor, Auenböden.
  • Kürzung der Direktzahlungen aus der Ersten Säule der EU-Agrarförderung zu Gunsten der Zweiten Säule mit Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen oder Ökolandbauförderung von derzeit 4,5 auf 15 % noch in der Förderperiode bis 2020.
  • Ab 2021 schrittweise Umwidmung aller EU-Direktzahlungen in konkrete Umwelt-, Klima- und Naturschutzprogramme.
  • Mittelfristig keine Genehmigung für den Bau neuer Ställe in Regionen mit einem Viehbesatz von mehr als 2 GV/ha.