Moorschutzpläne des Landes schüren Existenzängste

Moorschutzpläne des Landes schüren Existenzängste - Foto: Hildebrandt
Foto: Hildebrandt

AG Moorbauern   Unter Niedersachsens Grünlandbauern, die auf entwässerten Moorböden wirtschaften, macht sich Existenzangst breit. Grund dafür ist die Absicht der Landesregierung für einen großräumigen „Moorschutz“, der bei den neuen Vorgaben zum Landesraumordnungsprogramm (LROP) an erster Stelle steht.

Auf Einladung des Landvolkes Niedersachsen trafen sich in Gnarrenburg, Landkreis Rotenburg, Vertreter aller betroffenen Regionen und gründeten eine „AG Moorbauern“, um Argumente gegen die großflächige Schutzausweisung auszutauschen. Landesweit sind nach Schätzungen des Landvolkes 1.000 Landwirte auf rund 100.000 ha betroffen.

Als ein Ziel bezeichnete Landvolkvizepräsident Heinz Korte den Versuch, den Landwirten Chancen für eine weitere Bewirtschaftung ihrer Flächen aufzuzeigen. Diesen kooperativen Ansatz vermisst die Landwirtschaft in den bisherigen Vorstellungen des Landes. Ganz offensichtlich zielt es vielmehr über den bisherigen Schutz einzelner Biotope in erster Linie auf den Klimaschutz, indem es die Freisetzung von Kohlendioxid verhindert. In Gnarrenburg äußerten die Landwirte unter anderem die Sorgen, dass die Flächenknappheit sich weiter verschärfe, allenfalls eine extensive Bewirtschaftung mit nur geringer Wertschöpfung zugelassen werde und die Entwicklungsfähigkeit der Betriebe stark eingeengt werde. Vermisst wurden innovative Initiativen, die Grundeigentümer und Bewirtschafter ohne Flächenerwerb durch die öffentliche Hand in den Erhalt der Moorböden einbeziehen.

„Wie nie zuvor greift die mit dem Kabinettsbeschluss zum Raumordnungsprogramm vorgestellte Gebietskulisse in die Entscheidungsfreiheit einzelner Landwirte ein“, verdeutlichte Heinz Korte.
Das Landvolk rät daher jeden einzelnen Landwirt, seine Betroffenheit zu formulieren und daraus Einwände gegen den Änderungsentwurf des Landesraumordnungsprogrammes geltend zu machen.

Unter www.lrop-online.de sind alle Unterlagen einsehbar, Ende Oktober endet die Auslegungsfrist, bis zum 14. November können Stellungnahmen formuliert werden. Diese können per E-Mail an hermine.gersterkamp-merkens@ml-niedersachsen.de oder per Fax an das Landwirtschaftsministerium (0511-120 8634) abgegeben werden.

Landvolk-Kreisverbände sind bei der Begründung behilflich, die individuelle Betroffenheit sollte jeder einzelne Landwirt deutlich herausstellen.
Br