Noch keine Entscheidung im Düngestreit

Pauschale Einschränkungen sind nicht praxistauglich - Foto: pixabay
Foto: pixabay

Brüssel/Hannover – Die Bundesregierung hofft auf einen glimpflichen Ausgang des von der Europäischen Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Bundesumweltministerin Svenja Schulze haben sich vergangene Woche in Brüssel für eine bessere Gesprächsatmosphäre eingesetzt. Es habe einen konstruktiven Austausch mit EU-Umweltkommissar Karmenu Vella gegeben, sagten sie anschließend. Ziel ist, zu einer „einvernehmlichen, zielorientierten sowie praktikablen Lösung“ zu gelangen, Bis zum 24. September hat die Bundesregierung nun Zeit, auf das offizielle Brüsseler Mahnschreiben schriftlich zu antworten und nach wie vor bestehende Bedenken der Generaldirektion Umwelt auszuräumen. Die entscheidenden Einschnitte der guten fachlichen Düngepraxis wurden von Berlin vorgeschlagen.
Nach wie vor kritisiert die EU-Kommission dem Vernehmen nach, dass immer noch nicht alle Bundesländer ihre roten Gebiete ausgewiesen haben. Wenig Verständnis zeigen die Brüsseler Beamten zudem für die Dauer des Verfahrens zur Umsetzung schärferer Düngevorgaben. Weitere Bedenken beziehen sich auf den geforderten Aufbau eines bundesweiten Monitoringsystems zur Gewässerbelastung sowie auf die Regulierung der Düngung in phosphatbelasteten Gebieten. Obwohl die an sich nicht Gegenstand der Nitratrichtlinie ist, mahnt die Kommission auch diese an. Akzeptiert werden hingegen die Vorschläge zur Ausweitung von Sperrfristen sowie zur Düngung von Hangflächen. Ein bereits früher von der Kommission in die Diskussion gebrachtes Düngeverbot ab einer Hangneigung von 15 Prozent scheint damit endgültig vom Tisch.
„Richtig weh tut den Landwirten die Reduzierung der Düngung um 20 Prozent pauschal in den roten Gebieten“, kritisiert Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke. Damit wird nach seiner Einschätzung der Grundwasserschutz konkret nicht vorangebracht, aber die Landwirte sehr stark eingeschränkt. „Das sind die entscheidenden Einschnitte der guten fachlichen Düngepraxis, sie wurden in Berlin vorgeschlagen“, sagt der Landvolkpräsident. Die von der EU-Kommission erwarteten Verbesserungen könnte die Bundesregierung nach seiner Einschätzung gut mit der Düngeverordnung 2017 begründen. Dazu hätte sich das Bundeslandwirtschaftsministerium schon im Vorfeld sehr viel enger mit der EU-Kommission abstimmen müssen. „Wasserschutz ist auch uns Landwirten wichtig, wir stehen dazu und arbeiten stetig daran, ihn noch besser umzusetzen“, betont Schulte to Brinke.
AgE/red