Solarzellen auf den Acker?

Solarzellen auf den Acker? - Foto: landpixel
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Flächenfraß Eine neue Verordnung für die finanzielle Förderung von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen heizt die Debatte über „Flächenfraß“ an. Kritik des Bauernverbandes weist das Ministerium allerdings zurück.

Die sogenannte Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV), die das Bundeskabinett jetzt beschlossen hat, regelt Ausschreibungsverfahren für Photovoltaikanlagen außerhalb von Gebäuden während einer von 2015 bis 2017 befristeten Pilotphase. Die Verordnung bedarf nicht der Zustimmung von Bundesrat oder Bundestag. Sie tritt mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt im Februar in Kraft.

Für Streit sorgt die Vorschrift, nach der ab 2016 im Rahmen der Pilotausschreibungen bis zu zehn Anlagen auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten errichtet werden dürfen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht darin „ein völlig falsches Signal“, auch wenn der Ausbau auf Ackerland zunächst auf jeweils insgesamt rund 400 ha in den Jahren 2016 und 2017 beschränkt werde. Der Bundesregierung hält der Bauernverband vor, sie setze sich damit in Widerspruch zu ihrem Ziel, den Flächenverbrauch zu reduzieren.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium wies die Kritik inzwischen zurück. „Die in der Freiflächenausschreibungsverordnung enthaltenen Regelungen gelten nur für die Pilotphase und stellen kein Präjudiz für künftige Ausschreibungen dar“, betonte eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL). Sie wies darauf hin, dass sich die Flächenkulisse für die Ausschreibungen grundsätzlich an den bisherigen Bestimmungen orientiere – also bereits versiegelte Flächen, Konversionsflächen sowie 110-Meter-Seitenstreifen an Autobahnen und Schienenwegen vorsehe.

In den Ressortverhandlungen mit dem Bundeswirtschaftsministerium habe das BMEL das wichtige Ziel erreicht, die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen „strikt begrenzt und klar konditioniert“ zu halten, so die Sprecherin. Bedingung für die Inanspruchnahme sei weiterhin, dass der naturschutzfachliche Ausgleich in dem Bebauungsplan der Photovoltaikanlage erfolgen müsse. Ziel der Bundesregierung ist es, die Förderung von Photovoltaikanlagen umzustellen. Künftig soll die Höhe der Förderung nicht mehr staatlich festgesetzt, sondern mittels einer Ausschreibung im Wettbewerb ermittelt werden.
AgE/red