T-Führerschein jetzt günstiger zu haben

T-Führerschein jetzt günstiger zu haben - Foto: NLJ
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Förderung Es gibt eine gute Nachricht für alle Auszubildenden der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus: Ab sofort können sie den T-Führerschein
an den niedersächsischen Deula-Lehranstalten günstiger erwerben.

Auszubildende und künftige Auszubildende der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und des Gartenbaus gehören zu dem Personenkreis, der ab sofort an geförderten Qualifizierungsmaßnahmen zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse T teilnehmen kann. Die vier niedersächsischen Deula-Lehranstalten Freren, Hildesheim, Nienburg und Westerstede bieten im Rahmen des „Programms für die Entwicklung im ländlichen Raum“ (Pfeil) erstmals mit ELER-Mitteln geförderte Qualifizierungsmaßnahmen für den Erwerb des T-Führerscheins an. Die Förderung der Deula beträgt 60 Prozent der förderfähigen Kosten. So profitieren die Teilnehmenden von einer reduzierten Gebühr für den Erwerb des T-Führerscheins. Nicht-förderfähige Kosten müssen nach wie vor selbst von den Teilnehmern aufgebracht werden. Darunter fallen unter anderem die Prüfgebühr, der Sehtest und der Erste-Hilfe-Kurs.
Die Förderung begünstigt:  

  • Berufsfachschüler Agrarwirtschaft/Gartenbau nach Vorlage eines Ausbildungsvertrages ab dem ersten Schultag
  • Abiturienten an Fachgymnasien Agrarwirtschaft ohne Vorlage eines Ausbildungsvertrages ab dem ersten Schultag
  • Abiturienten an allgemeinbildenden Schulen nach Vorlage eines Ausbildungsvertrages innerhalb von sechs Monaten vor Ausbildungsbeginn.
  • Auszubildende (auch „freie Ausbildung im Norden“)
  • angestellte Mitarbeitende
  • mitarbeitende Familienangehörige im Sinne des ALG und
  • Selbständige im Voll- und Nebenerwerb.

Begünstigte Teilnehmer müssen aus den Wirtschaftsfeldern Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Gartenbau kommen. Profitieren können außerdem Unternehmen im ländlichen Gebiet, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Urproduktion der zuvor genannten Wirtschaftsfelder anbieten, beispielsweise Lohnunternehmen. Eine Ausnahme gibt es für (künftige) Auszubildende im Beruf Fachkraft Agrarservice. Sie sind von der Förderung ausgeschlossen, da der T-Führerschein Bestandteil der Ausbildung und damit nicht förderfähig ist. Außerdem muss sich der erste Wohn- beziehungsweise Betriebssitz oder der Ausbildungs- beziehungsweise der Arbeitsplatz der Teilnehmer in Niedersachsen befinden.
Christine Kolle
 Landvolk Niedersachsen

Wichtiges Signal für zukünftige Fachkräfte in der Landwirtschaft

Das Landvolk hat lange für reduzierte Gebühren beim Erwerb des T-Führer-scheins kämpfen müssen. Warum das dem Berufstand wichtig war, erläutert Jörn Ehlers, Vorsitzender des Ausschusses Bildung im Landvolk Niedersachsen.

Welche Rolle spielen die geförderten Maßnahmen zum Erwerb des T-Führerscheins?
Das jahrelange Ringen unseres Verbandes um diese Förderung – insbesondere für Azubis – hat nun endlich Früchte getragen. Der T-Führerschein ist für Landwirte erforderlich, weil wir mit Spezialmaschinen unter anderem auf öffentlichen Straßen unterwegs sind. Wir freuen uns, dass Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast diese Förderung jetzt möglich gemacht hat.

Warum ist das für den Berufsstand so wichtig?
Ungefähr 40 Prozent unserer Azubis kommen nicht mehr direkt aus der Landwirtschaft. Diese jungen Menschen erfahren meistens erst in den Vorstellungsgesprächen im Vorfeld der Ausbildung, dass sie für die Ausbildung einen T-Führerschein benötigen. Mit der Förderung können wir ihnen jetzt ein Angebot machen, das bei der Finanzierung des T-Führerscheins hilft.

Warum sind die Azubis ohne landwirtschaftlichen Hintergrund wichtig?
Erstmals seit 2017 ist im Beruf Landwirt/in die Zahl der Azubis mit ungefähr 1.965 Personen leicht zurückgegangen, wahrscheinlich aufgrund der demographischen Entwicklung. Die potenziellen Azubis ohne direkten Bezug zur Landwirtschaft sind für uns unverzichtbar, weil wir sie als künftige Fachkräfte auf unseren Höfen dringend benötigen. Schon jetzt befinden wir uns in einem starken Wettbewerb mit anderen Branchen.
Es fragte Christine Kolle