Der Zweckverband Veterinäramt Jade Weser hat mitgeteilt, dass in der Gemeinde Berne im Landkreis Wesermarsch am 11.03.2021 in einer Hobby-Geflügelhaltung das hochpathogene Aviäre Influenza-Virus des Typs H5N8 nachgewiesen wurde. Es handelt sich um eine Geflügelhaltung mit 38 Hühnern, Gänsen und Enten. Nach dem das LVI-Landeslabor das AI H5-Virus nachgewiesen hat, liegt auch die Bestätigung des FLI über den Serotyp H5N8 vor. Um den Ausbruchsbestand wurde ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens 3 km und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von mindestens 10 km eingerichtet. Die Restriktionsgebiete gehen bis in die Stadt Bremen und die Landkreise Oldenburg und Osterholz hinein. Die Tötung und Räumung der Geflügelhaltung ist bereits abgeschlossen. Die Allgemeinverfügung für die Restriktionsgebiete ist heute (14.03.2021) in Kraft getreten.
Desweiteren weist der Zweckverband darauf hin, dass durch den AI-Ausbruch am 10.03.2021 in der Gemeinde Schiffdorf, Landkreis Cuxhaven, der nordöstliche Bereich der Stadt Nordenham, Landkreis Wesermarsch, betroffen ist und ein Anschluss-Beobachtungsgebiet eingerichtet wurde. Die Allgemeinverfügung ist am 13.03.2021 in Kraft getreten.
Der Landkreis Oldenburg informiert, dass zu den AI-Ausbrüchen in den Gemeinden Bösel und Garrel, Landkreis Cloppenburg, ein Anschluss-Beobachtungsgebiet eingerichtet wurde. Davon betroffen sind die komplette Gemeinde Wardenburg und ein Teilbereich der Gemeinde Großenkneten. Die Allgemeinverfügung für das Anschlussbeobachtungsgebiet V Wardenburg / Großenkneten trat am 13.03.2021 um 0.00 Uhr in Kraft.
Darüber hinaus hat der Landkreis Oldenburg zu dem AI-Ausbruch in der Gemeinde Berne ein Anschluss-Beobachtungsgebiet eingerichtet. Davon betroffen sind die Gemeinden Hude und Ganderkesee. Die Allgemeinverfügung für das Anschlussbeobachtungsgebiet VI Hude / Ganderkesee ist heute (14.03.2021) um 0.00 Uhr in Kraft getreten.
Der Landkreis Osterholz teilt mit, dass durch den AI-Ausbruch am 11.03.2021 in der Gemeinde Berne ein Anschluss-Beobachtungsgebiet eingerichtet wurde. Die Allgemeinverfügung trat heute (14.03.2021) in Kraft.
Bitte beachten Sie die online gestellten Hinweise, Allgemeinverfügungen und Anträge der betroffenen Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Diepholz, Emsland, Oldenburg, Osnabrück, Osterholz, Vechta, Verden, Wesermarsch und Wolfenbüttel zur Verbringung von Geflügel. Die interaktiven Karten mit den Restriktionsgebieten in den Landkreisen Ammerland, Cloppenburg, Diepholz, Emsland, Oldenburg, Vechta, Verden und Wesermarsch werden mit jeder neuen Allgemeinverfügung aktualisiert.