Neue AI-Verdachtsfälle in den LK CLP und WST

Der Landkreis Cloppenburg teilt mit, dass es zwei neue AI-Verdachtsfälle gibt. In der Stadt Cloppenburg, Ortsteil Kellerhöhe, besteht der Verdacht der hochpathogenen Aviären Influenza H5 in einer Mastputenhaltung. Bei dem Bestand handelt es sich um rd. 15.900 Putenhähne, die ca. 16 Wochen alt sind. In der Gemeinde Bösel ist ebenfalls eine Mastputenhaltung betroffen, bei der ein Verdacht auf die hochpathogene Variante des AI H5-Virus besteht. Es geht um rd. 13.700 Putenhähne und 5.100 Putenhennen, die ca. 11 Wochen alt sind. Das LVI-Landeslabor hat das AI H5-Virus in beiden Mastputenhaltungen nachgewiesen. Die Bestätigung des FLI über den Serotyp liegt noch nicht vor. Der Betrieb in der Gemeinde Bösel liegt bereits im Sperrbezirk. Der Verdachtsbestand in Cloppenburg-Kellerhöhe liegt in einem Beobachtungsgebiet. Um den Verdachtsbestand wird ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens 3 km eingerichtet, das Beobachtungsgebiet wird entsprechend erweitert. Die Tötung der Tierbestände wurde angeordnet.

Der Landkreis Cloppenburg hat heute die Allgemeinverfügungen zu den beiden AI-Verdachtsfällen vorbereitet. Die Allgemeinverfügungen für die Einrichtung bzw. Erweiterung der Restriktionsgebiete sowie für die Verlängerung des Wiedereinstallungsverbotes für Puten in den Gemeinden Bösel, Cappeln, Emstek, Essen, Garrel, Molbergen, Lastrup und Lindern sowie der Städte Cloppenburg und Friesoythe werden morgen veröffentlicht. Die Allgemeinverfügungen treten am 18.03.2021 in Kraft.

Der Landkreis Ammerland teilt mit, dass in der Gemeinde Wiefelstede der Verdacht der hochpathogenen Aviären Influenza H5 in einer Mastputenhaltung besteht. Betroffen ist ein Bestand mit rd. 14.800 Putenhähnen, die ca. 18 Wochen alt sind. Das LVI-Landeslabor hat das AI H5-Virus in der Mastputenhaltung nachgewiesen. Die Bestätigung des FLI über den Serotyp liegt noch nicht vor. Um den Verdachtsbestand wird ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens 3 km und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von mindestens 10 km eingerichtet. Die Tötung des Tierbestandes wurde angeordnet.

Aufgrund der großen Dynamik des Geflügelpest-Geschehens haben die Landkreise Cloppenburg, Oldenburg und Vechta gestern die Entscheidung getroffen, dass in den Restriktionsgebieten (Sperrbezirke, Beobachtungsgebiete) nicht nur die Einstallung von Puten untersagt wird, sondern für mindestens 2 Wochen auch die Einstallungen von Enten nicht genehmigt werden.

Der Landkreis Oldenburg informiert, dass das Anschluss-Beobachtungsgebiet durch den AI-Verdachtsfall in Cloppenburg-Kellerhöhe im Bereich der Gemeinde Großenkneten deutlich erweitert wird. Eine Allgemeinverfügung ist in Vorbereitung und wird ab dem 18.03.2021 um 0.00 Uhr in Kraft treten.

Bitte beachten Sie die online gestellten Hinweise, Allgemeinverfügungen und Anträge der betroffenen Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Cuxhaven, Diepholz, Emsland, Oldenburg, Osnabrück, Osterholz, Vechta, Verden, Wesermarsch und Wolfenbüttel zur Verbringung von Geflügel. Die interaktiven Karten mit den Restriktionsgebieten in den Landkreisen Ammerland, Cloppenburg, Diepholz, Emsland, Oldenburg, Vechta, Verden und Wesermarsch werden mit jeder neuen Allgemeinverfügung aktualisiert.