Neues EU-Tiergesundheitsgesetz in Kraft

Am 21.04. ist das neue EU-Tiergesundheits-gesetz (EU) 2020/689 in Kraft getreten, das unmittelbar in allen Mitgliedstaaten zur Anwendung kommt. Damit wird auch die Tierseuchenbekämpfung in Deutschland auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Schwerpunkte der neuen Verordnung sind die Früherkennung sowie Bekämpfung von Tierseuchen und der Impfschutz von Tieren. Zudem wurden die Biosicherheitsmaßnahmen mehr in den Fokus gerückt. Da bislang noch nicht alle Rechtsbereiche in nationales Recht umgesetzt werden konnten, wird es laut BMEL eine Übergangszeit für die endgültige Implementierung des neuen EU-Rechtsaktes geben, wobei allerdings gleichlautende oder entgegenstehende Regelungen im nationalen Recht nicht mehr gültig sind.

Bei einem HPAI-Ausbruch im Nutzgeflügelbestand gelten bestehende Restriktionszonen fort und müssen nicht aufgehoben und neu angeordnet werden. Änderung des EU-Rechts ergeben sich im Besonderen für das Verbringen von Schlachtgeflügel, Eintagsküken und Bruteiern aus HPAI-Schutzzonen.