Geflügelpest – Teile des Osnabrücker Landkreises im Beobachtungsgebiet

Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Entenmastbetrieb in Versmold, Kreis Gütersloh, wurde nun
ein Beobachtungsgebiet von 10 Kilometern um den Betrieb eingerichtet. Darin fallen auch Teile der Gemeinden Bad Laer
und Bad Rothenfelde sowie der Stadt Dissen. Eine genaue Abgrenzung finden Sie in der Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung des LK OS vom 04. März.

Auch durch Ausbrüche in Preuß. Oldendorf (LK Minden-Lübbecke) und Lemförde (LK Diepholz) fallen Teile auch Teile der Stadt Melle und der Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln in das Beobachtungsgebiet.
Die entsprechende Allgemeinverfügung vom 05. und 06. März finden Sie hier.

In den genannten Bereichen gelten ab sofort für sämtliche Geflügelhaltungen folgende Einschränkungen:

  • Gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse
    und tierische Nebenprodukte von Geflügel dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden.
  • Gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestands dürfen nicht frei gelassen werden.
  • Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder ähnliche Veranstaltungen sind verboten.
  • Für alle Transportfahrzeuge und Behälter, mit denen gehaltene Vögel, frisches Geflügelfleisch, tierische Nebenprodukte von Geflügel,
    Futtermittel oder sonstige Materialien, die Träger des hochpathogenen aviären Influenzavirus sein können, befördert worden sind,
    sind unverzüglich nach jeder Beförderung zu reinigen und zu desinfizieren.
    Dasselbe gilt für Fahrzeuge, mit denen ein Bestand mit gehaltenen Vögeln befahren worden ist.

Wir möchten in diesem Zusammenhang nochmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Biosicherheitsmaßnahmen auf geflügelhaltenden Betrieben verschärft einzuhalten sind.
Betriebsfremde Personen dürfen Ställe und andere Standorte des Geflügels nur mit betriebseigner Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung
betreten. Die Schutzkleidung muss nach Gebrauch „unverzüglich gereinigt und desinfiziert werden.

Außerdem gilt weiterhin die Stallpflicht im gesamten Landkreis Osnabrück.
Darüber hinaus müssen Eier aus Freihlandhaltung aufrund der 16-Wochen-Regelung seit dem 08. März zu Eiern aus Bodenhaltung umetikettiert werden.