LV Rundschreiben 04/20

Land Hadeln
Land Hadeln

Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt-Klima- und Verbraucherschutz
In einer öffentlichen Sitzung, im Sitzungssaal des Kreishauses Cuxhaven, wird die Geschäftsführerin des Niedersächsischen Landvolkkreisverbandes Wesermünde e.V. einen Vortrag mit dem Titel „An-Über/-Herausforderungen in der Landwirtschaft = Treckerdemos“ halten.
Unter anderem soll in dem Vortrag dargestellt werden, warum die Landwirte mit ihren Treckern in die Großstädte ziehen und was die derzeitigen Probleme aus Sicht der deutschen Agrarwirtschaft sind. Im Anschluss an diesen Vortrag wird es eine Einwohnerfragestunde geben. Wir würden es begrüßen, wenn auch einige Landwirte bei diesem Termin anwesend wären und sich der ein oder andere an der Einwohnerfragestunde beteiligen würde.
Februar, 14:00 Uhr, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven

Norddeutsche Obstbautage – Jork
Vom 19. bis zum 20. Februar
Maschinenausstellung:
Mittwoch von 9:00 bis 18:00 Uhr,
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Vortragsveranstaltungen in der Altländer Festhalle:
Mittwoch 14:00 bis 16:00 Uhr: Vortragsveranstal-tung ESTEBURG-Obstbauzentrum Jork: Unterschiedliche Vorträge unter dem Thema – Biodiversität – wie vielfältig ist der Obstbau, wie vielfältig könnte er sein und wo sind die Grenzen?
Donnerstag 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr: Verbandspolitischer Tag des Kreisbauernverband Stade e.V.
Redner u.a. Barbara Otte-Kinast, David McAllister

Junglandwirtetag 2020
Am Dienstag, 18. Februar 2020, findet in diesem Jahr der niedersächsische Junglandwirtetag im StadtHaus Burgdorf statt. Der diesjährige Jung-landwirtetag steht unter dem Motto „WEITER DENKEN – Zukunftsorientiere politische Rahmenbedingungen“. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die offizielle Einladung haben wir im Anhang unseres letzten Rundschreibens verschickt.
Adresse: Sorgenser Straße 31, 31303 Burgdorf

68. Grünlandtag LWK
Die Landwirtschaftskammer lädt zum 68. Grünlandtag „Düngungsstrategien auf dem Grünland – maßvoll und effizient“ am Mittwoch, den 5. Februar 2020 in Harsefeld ein. Weitere Informationen bzgl. der Veranstaltung finden Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer www.lwk-niedersachsen.de unter dem Webcode: 33004140.

Neu: Maschineller Datenaustauch SVLFG mit HIT!
Zur Entlastung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und deren Mitglieder wird seit Jahren ein maschineller Datenaustausch mit den Flächendaten der Förderverwaltung praktiziert (sog. InVeKoS-Abgleich). Wie die SVLFG mitteilt, wird beginnend ab 2021 rückwirkend für das Jahr 2020 zusätzlich deutschlandweit ein Rinderdatenabgleich mit der HIT-Datenbank durchgeführt werden.
Die Tierhalter sollten bereits zu Beginn dieses Jahres prüfen, ob der in der HIT-Datenbank gemeldete Tierbestand vergleichbar ist mit den Tierbe-standsmeldungen, die gegenüber der SVLFG abgegeben würden.

Düngung – Änderungen in 2020
Gülle, Gärreste oder andere flüssige organische N-haltige Düngemittel dürfen seit diesem Jahr auf bestelltem Ackerland nur noch bodennah, das heißt mit Schleppschlauch-, Schleppschuh- oder Schlitztechniken ausgebracht werden
Harnstoff darf nur noch ausgebracht werden, wenn ihm ein Ureasehemmstoff zugegeben wurde oder der Dünger spätestens innerhalb von 4 Stunden eingearbeitet wird.

Betriebe mit mehr als 3 GV/ha oder Betriebe ohne Fläche müssen für flüssige Wirtschaftsdünger oder flüssige und feste Gärreste mindestens 9 Monate lagern können.
Auf unbestelltem Ackerland dürfen Gülle und Gärreste auch zukünftig mit den gängigen Breitverteiltechniken ausgebracht werden, wenn eine unver-zügliche Einarbeitung folgt (je nach Kulisse inner-halb einer (rote Gebiete) oder vier Stunden). Abgefrorene Zwischenfrüchte gelten bei dieser Rege-lung als unbestellte Fläche.
Bei Grünland und Ackergrasflächen bzw. mehrschnittigem Futterbau gilt die Vorschrift der bodennahen Ausbringung erst ab 2025.
Für Flächen in den roten und schwarzen Gebieten gilt außerdem: Wirtschaftsdünger dürfen nur ausgebracht werden, wenn ein Analyseergebnis vorliegt. Für jede Lagerstätte muss eine Analyse vor-liegen. Diese darf nicht älter als 12 Monate alt sein. Festmist von Huf- und Klauentieren und strohreicher Geflügelmist sind hiervon ausgenommen.
Absicherung der Arbeitskraft – Berufsunfähigkeitsschutz prüfen!
Der Versicherungsschutz für den Fall einer Berufsunfähigkeit ist heutzutage für alle Erwerbstätigen ein absolutes Muss, egal ob selbständig oder angestellt, egal ob Landwirt oder andere Berufsgruppe!
Wer beispielsweise als junger Landwirt seine Arbeitsfähigkeit verliert und sich nicht absichert, muss lebenslang mit erheblichen Einschränkungen seines Lebensstandards rechnen, denn die erzwungene Aufgabe der Landwirtschaft oder die dauerhafte Beschäftigung von Fremdarbeitskräf-ten zur Fortführung des Betriebes führen in der Regel zu drastischen Einkommensminderungen. Somit gehört die Absicherung der eigenen Arbeitskraft gerade in jungen Jahren zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Ebenfalls ist zu bedenken, dass ein möglichst früher Zeitpunkt der Absicherung hinsichtlich des Kostenaspektes effizient ist, da eine junge Person in der Regel über einen besseren Gesundheitszustand verfügt als eine Person im fortgeschrittenen Alter, bzw. mit vorhandenen körperlichen Beschwerden. Der Gesundheitszustand zu Vertragsbeginn ist ein ent-scheidender Faktor für die Versicherungsprämie über die gesamte Laufzeit. Ggf. ist es möglich, dass zu einem fortgeschrittenen Lebenszeitpunkt mit einem entsprechenden Gesundheitszustand auch eine Absicherung überhaupt nicht mehr oder nur zu sehr erschwerten Bedingungen möglich ist.
Gerade junge Landwirte und Berufsanfänger sollten die Chance nutzen und sich rechtzeitig beraten lassen. Die Experten des Landvolkversicherungs-dienstes Elbe-Weser (04761-9923-00) stehen bei Bedarf für klärende Gespräche bereit und unterbreiten auch gern ein individuelles Angebot. Für erste Informationen steht Ihnen gern Herr Quassowsky in der Geschäftsstelle zur Verfügung. (Tel.: 04751-9226-0)

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