LV Rundschreiben 06/21

Land Hadeln

Beschluss zum Insektenschutzpaket entspricht nicht den Zusagen an die Landwirte „

L P D – Zutiefst enttäuscht zeigt sich Dr. Holger Hennies über das vom Bundeskabinett verabschiedete Insektenschutzpaket. „Das geht in die vollkommen falsche Richtung und entspricht nicht den Zusagen, die uns Landwirten im Vorfeld der heutigen Sitzung gemacht worden sind“, kritisiert der Präsident des Landvolks Niedersachsen.

„Wir erwarten, dass über den Bundesrat und den Bundestag das gesamte Paket noch einmal aufgeschnürt wird. Ansonsten ist der Niedersächsische Weg gescheitert“, erklärt Hennies.

Entgegen der Verlautbarungen aus Berlin sind die aktuell vorliegenden Inhalte im Entwurf des Insektenschutzgesetzes und der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung nicht mit den Verabredungen im Niedersächsischen Weg vereinbar. „Wir wissen die niedersächsische Landesregierung dabei auf unserer Seite“, sagt Holger Hennies.

Der Landvolkpräsident ist in Sorge, dass die Auswirkungen der Auflagen existenzgefährdend sein könnten, da die höheren Anforderungen wegen der Marktmacht des Einzelhandels nicht durch Anheben der Preise bei den landwirtschaftlichen Erzeugern ankommen würden.

Düngung bei Nachtfrost / gefrorenem Boden nicht erlaubt.
Aus aktuellem Anlass möchten wir noch einmal auf das Verbot der Düngung bei gefrorenem Boden hinweisen. Auf der Internetseite der LWK-Niedersachsen wird dazu folgendes veröffentlicht:

„Aufgrund EU-Vorgaben wurde die Auslegung der Düngeverordnung allerdings in diesem Punkt im Mai 2020 entscheidend geändert: Danach muss der Boden bei der Düngung nun völlig frostfrei sein!

Als gefroren gilt ein Boden, der an der Oberfläche oder in beliebiger Tiefe zum Zeitpunkt der Düngung Frost aufweist. Das bedeutet: Sobald die Bodenoberfläche gefroren ist, auch wenn sie um die Mittagsstunden wieder auftaut, darf nicht ausgebracht werden. Gleiches gilt, wenn die Oberfläche frostfrei, einige cm darunter aber noch Eis im Boden ist. Auch dann ist keine Düngung zulässig!“

Von dieser Regelung sind alle Dünger betroffen, die Stickstoff oder Phosphor enthalten. Auch Festmist und Gülle.

Auch, wenn es bodenschutztechnisch sinnvoll wäre Wirtschaftsdünger bei Nachtfrost oder Bodenfrost auszubringen, ist dies seit Mai 2020 verboten. Verstöße gegen die genannten Regelungen sind bußgeldbewehrt und Cross Compliance relevant.

Zudem besteht auf bestelltem Ackerland die Pflicht zur bodennahen Ausbringung (Schleppschlauch-, Schleppschuh- oder Schlitzverteilern).

Weitere Informationen finden Sie unter www.lwk-niedersachsen.de unter dem Webcode 01038072.

Anmeldung unter www.lwk-niedersachsen.de unter dem Webcode 33005819

Investitionsprogramm Landwirtschaft/Bauernmilliarde – Was, Wie, Wo beantragen?
Der zweite Anlauf zur Antragstellung von Maschinen und Geräten sowie Wirtschaftsdüngerlagern im Förderprogramm des BMEL und der Rentenbank startet bereits Anfang März 2021. Zu diesem Thema veranstaltet die LWK Niedersachsen ein Webseminar. Die Gebühr hierfür beträgt 35,00 €.
16.02.2021 18:30 Uhr – 21:00 Uhr

Tagesordnung:

1. Von der Registrierung bis zum Förderantrag
 Laura Jans-Wenstrup, Fachbereich 3.1 Betriebswirtschaft
2. Förderung der Maschinen – Was ist sinnvoll?
Meinke Ostermann, Fachbereich 3.2 Energie, Bauen, Technik
3. Förderung Wirtschaftsdüngerlagerstätten – Wie groß muss der Lagerraum sein?
Dr. Weert Sweers, Fachbereich 3.12 Nachhaltige Landnutzung
4. Förderung von Gülleseparationsanlagen und Wirtschaftsdüngerausbringtechnik  – Was ist sinnvoll?
Hans-Jürgen Technow, Fachbereich 3.2 Energie, Bauen, Technik

Moderator/in            Laura Jans-Wenstrup

Sachkundefortbildung im Pflanzenschutz
Weiterer Termin am 23.02.2021 von 14.00 bis 16.00 Uhr!
Die Anmeldung kann ab sofort über die Internetseite der LWK-Niedersachsen erfolgen, bei Eingabe des folgenden Webcodes gelangen Sie direkt zur Veranstaltung: 33005890

Weitere Webseminare der Landwirtschaftskammer

Winterbegrünung nach Mais
Termin: 01.03.2021, 14.00 Uhr – 16.00 Uhr; Teilnahmegebühr: 29,- €
Anmeldung über unsere Internetseite, Webcode 33005893
Eine gelungene Winterbegrünung durch Grasuntersaaten bringt ökonomische und ökologische Vor-teile: Die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit, Konservierung von Nährstoffen, der verbesserte Erosionsschutz sowie das geänderte Landschaftsbild ermöglichen einen nachhaltigen Maisanbau. In Wasserschutzgebieten, Gebietskulissen nach Wasserrahmenrichtlinie und Agrarprogrammen werden Untersaaten im Rahmen freiwilliger Vereinbarungen gefördert. Auch vor dem Hintergrund der neuen Düngeverordnung sind sie ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige Pflanzenproduktion. Darüber hinaus erhalten Sie wichtige Informationen zu Möglichkeiten der Winterbegrünung durch Zwischen-früchte.
Programm
1. Düngeverordnung / Zwischenfrüchte Holger Oest, Bezirksstelle Bremervörde
2. Anbauempfehlungen und Leistungspotential von Grasuntersaaten Heinrich Romundt, Bezirksstelle Bremervörde

Anbau von Sorghum
Termin: 04.03.2021, 10.00 Uhr – 12.00 Uhr; Teilnahmegebühr: 29,- €
Anmeldung über unsere Internetseite, Webcode 33005894

Sorghum ist insbesondere auf ertragsschwachen Standorten eine Alternative zum Maisanbau. In Beregnungsregionen bietet die trockentolerante Kultur Ansätze, den Beregnungsbedarf zu reduzieren. Sorghum toleriert im Vergleich zum Mais eine stärkere Restverunkrautung. Wildschäden, bzw. tierische Schaderreger sind in Sorghum weniger problematisch. Neben der Nutzung zur Biogaserzeugung ist Sorghum auch als Grundfutter für die Rinderfütterung einsetzbar.
Programm

1. Allgemeines zur Kulturpflanze Sorghum und deren Anbauwürdigkeit Thekla-Karina Niehoff, LWK Niedersachsen
2. Versuchsergebnisse der LWK Niedersachsen und Hinweise zum Anbau Heinrich Romundt, Bezirksstelle Bremervörde
3. Erfahrungsbericht aus der Praxis Landwirt Friedrich Kettenburg, Unterstedt

Mais-Mischanbau
Termin: 04.03.2021, 14.00 Uhr – 16.00 Uhr; Teilnahmegebühr: 29,- €
Anmeldung über unsere Internetseite, Webcode 33005895
Der Mischanbau bietet viele interessante Perspektiven, z.B. die Verbesserung der Futterqualität und die Erhöhung der Biodiversität. In den nächsten Jahren werden weitere pflanzenbauliche und züchterische Fortschritte, sowie eine angepasste Erntetechnik dies Anbausystem stärken. Die Honorierung der zusätzlich erbrachten ökologischen Leistungen wäre wünschenswert. Die Anerkennung als „Ökologische Vorrangfläche“ könnte weitere Anbauimpulse gegeben.

Programm
1. Mais-Mischanbaukulturen, Versuchsergebnisse und Anbautipps Heinrich Romundt, Bezirksstelle Bremervörde
2. Versuchsergebnisse zur N-Düngung, Proteingehalten und Rest-Nmin Werten von Mais im Vergleich zur Mais-Stangenbohnen Mischkultur Thekla-Karina Niehoff, LWK Niedersachsen
3. Erfahrungsbericht aus der Praxis, Fragen und Diskussion Landwirt Frank Cordes, Reeßum

Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung tritt in Kraft – Änderungen für die Kälberhaltung
Gummiauflagen auf Spaltenböden bei Kälbern
Durch den Bundesratsbeschluss wurde am 03.07.2020 eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorgenommen, wonach Kälbern im Alter von zwei Wochen bis sechs Monaten im Stall ein trockener und weich oder elastisch verformbarer Liegebereich zur Verfügung stehen muss.

Die Änderung ist am 08.02.2021 im Bundesgesetzblatt erschienen und tritt mit einer Übergangsfrist von drei Jahren am 09.02.2024 in Kraft.

LWK Niedersachsen

Beseitigung von Zwischenfrüchten
Zwischenfrüchte, die für das Greening angebaut wurden, dürfen ab dem 16. Februar beseitigt wer-den. Hierbei ist es aus förderrechtlicher Sicht egal, ob dies chemisch oder mechanisch geschieht.
Zwischenfrüchte, die im Rahmen der AUM-Pro-gramme AL2.1 oder AL2.2 angebaut wurden, dürfen nur mechanisch beseitigt werden. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist hier nicht erlaubt. Früheste Beseitigungstermin ist für das Programm AL2.1 der 15. Februar. Für das Programm AL2.2 ist es der 01. März.
In Wasserschutzgebieten sind die jeweiligen Auflagen der Vereinbarung zu beachten.

Hecken und Bäume jetzt beschneiden
Am 1. März beginnt die Brut- und Nistzeit. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten Bäume, die außerhalb von Wäldern, Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, sowie Hecken, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.

ANDI/HIT 2021 – Änderung bei PIN-Nummern
Seit diesem Jahr gibt es bei Verlust der PIN-Nummer die Möglichkeit, sich eine neue PIN per E-Mail zuschicken zu lassen. Dieser Weg ist im Gegensatz zum Postweg kostenfrei. Um diesen Kommunikationsweg nutzen zu können, ist es jedoch notwendig, dass diese Möglichkeit für die jeweilige PIN-Nummer unter HIT freigeschaltet wird. Dazu ist in HI-Tier unter dem Menüpunkt „Bestätigter Kommunikationskanal“ eine E-Mail-Adresse einzugeben und diese für die Zustellung freizugeben. Wird dieses nicht gemacht, kann man sich die neue PIN-Nummer bei Bedarf selbstverständlich noch per Post zuschicken lassen.
Eine neue PIN-Nummer muss nicht angefordert werden!

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