LV Rundschreiben 15/21

Landvolk Land Hadeln

GAP: Zukunft vieler Betriebe gefährdet
Beschlüsse treffen in Niedersachsen auf spezifische Bedingungen

L P D – Die ab 2023 wirkende Reform der EU-Agrarpolitik (GAP) bringt für die Landwirtschaft in Niedersachsen Veränderungen, die durch den aktuellen Kabinettsbeschluss des Bundes zur nationalen Umsetzung noch stärker ausfallen als erwartet, teilt der Landvolk-Pressedienst mit. Kernelement der Reform ist die bessere Honorierung von Umweltleistungen in der Landwirtschaft über neue freiwillige Ökoregelungen. Die dazu notwendigen Möglichkeiten der betrieblichen Anpassungen sind in Niedersachsen aufgrund des großen Anteils an Betrieben, die ihr Einkommen wegen geringer Flächenausstattung an Ackerflächen aus der Tierhaltung erwirtschaften, sehr begrenzt. Es droht daher in vielen Regionen wegen der strukturellen Gegebenheiten die Situation, dass die Ziele der Reform nicht erreicht werden und eine verstärkte Aufgabe von Betrieben zu erwarten ist.

„Die von der Bundesregierung geplanten Ökoregelungen sind gerade für unsere Futterbau- und Veredelungsbetriebe wenig geeignet“, erklärt Johannes Schürbrock, Vorsitzender im Ausschuss für Strukturpolitik des Landvolks Niedersachsen. Schürbrock sieht hier Nachbesserungsbedarf, auch ökologische Aufwertungen oder Optimierung des Tierwohls einkommenswirksam zu honorieren, die nicht zu zusätzlichem Flächenbedarf führen.

Bei der aktuell geplanten Ausgestaltung der Ökoregelungen und Finanztransfers in Maßnahmen ohne positive Einkommenseffekte resultieren nach Berechnungen des Landvolks daraus Kürzungen für die Familieneinkommen in der Landwirtschaft von bundesweit etwa 1,8 Milliarden Euro bzw. 40 Prozent. „Unsere niedersächsische Landwirtschaft ist durch ihre Struktur stärker betroffen als andere Regionen, viele Betriebe arbeiten jetzt schon kaum kostendeckend“, betont Schürbrock. Die in Niedersachsen ansässigen „flächenarmen“ Tierhalter dürfen bei den Ökoregelungen und zusätzliche Auflagen für die Grünlandnutzung nicht benachteiligt werden, fordert das Landvolk. „Hier muss der Bundestag für Korrekturen sorgen und Vorschläge für wirksame Umwelt- und Tierwohlmaßnahmen mit wirtschaftlichen Anreizen für Landwirte aufnehmen“, erklärt Johannes Schürbrock abschließend. LPD 30/2021)

Änderung der Unfallverhütungsvorschrift Tierhaltung der SVLFG
Am 1. April ist die novellierte „Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Tierhaltung“ (VSG 4.1) in Kraft getreten. Die Änderungen für Milchviehhalter sind aufgrund hoher Unfallzahlen im Umgang mit den Tieren entschieden worden. Dazu gehört erstens die verpflichtende Haltung von Deckbullen in einer separaten Bucht, ein Mitlaufen in der Herde ist unzulässig. Zweitens dürfen sich beim Behandeln/Besamen einzelner Tiere keine weiteren freilaufenden Tiere in dem Bereich aufhalten. Bezüglich des zweiten Punktes ist das Landvolk noch in Diskussion mit der SVLFG, um eine praxistauglichere Lösung zu finden. Für die Erfüllung der neuen baulichen Anforderungen in der Rinderhaltung gilt für bestehende Anlagen eine dreijährige Übergangsfrist. Weitere Informationen sind der aktuellen LSV kompakt unter https://www.svlfg.de/lsvkompakt zu entnehmen. Für einen sicheren Umgang mit Rindern bietet die SVLFG für Praktiker ein kostenfreies Seminar an. Für Informationen dazu bei Herrn Eggers unter Tel.: 0173/2080343 melden oder unter https://www.svlfg.de/seminar-sicherer-umgang-mit-rindern.

Corona-Tests für Mitarbeiter
Unternehmen sind verpflichtet ihren Angestellten wenigstens einen Corona-Test je Kalenderwoche zur Verfügung zu stellen. Eine Pflicht zur Testung besteht für die Arbeitnehmer nicht.
Als Arbeitgeber kann man seinen Mitarbeitern zwar anbieten die sich auch während der Arbeitszeit in einem der Testzentren untersuchen zu lassen. Hierbei ist es jedoch nicht ausreichend, wenn der Arbeitgeber die Angestellten ausschließlich auf die kostenfreien Testungen in einem der Testzentren verweist.

Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, müssen mindestens 2 Tests wöchentlich angeboten werden.

Die so genannten Antigentests können käuflich überall erworben werden.

Arbeitgeber müssen Nachweise über die Beschaffung von Tests oder Vereinbarungen mit Dritten über die Testung der Beschäftigten vier Wochen aufbewahren.

Corona – Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitskräften
Wir möchten auf einen Beitrag der LWK Niedersachsen zur Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitskräften verweisen. Dieser ist unter dem Webcode 01038433 auf www.lwk-niedersachsen.de veröffentlicht.

Zukunftstag 2021 – Digital
Wir vom Landvolk möchten den Schülern und Schülerinnen am Zukunftstag, welcher am 22.04.2021 stattfindet, gerne Einblicke in das Berufsfeld der Landwirtschaft ermöglichen. Dazu wird zunächst das Berufsfeld vorgestellt. Im Anschluss daran wird eine Online-Exkursion zu einem Milchviehbetrieb stattfinden. Wir würden um 08.30 Uhr beginnen und um 12.00 Uhr (mit Pausen) wären wir mit dem offiziellen Teil durch. Darüber hinaus können sich die Schüler selbst, mit von uns zusammengestellten Links, weiter über das Berufsfeld informieren.
Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler der 5. bis 10. Klasse.

Gerne können sich die Schüler bis morgen Abend  unter badura@landvolkhadeln.de  dafür anmelden.

Wir würden uns freuen, wenn wir möglichst viele Teilnehmer begrüßen dürfen.

N-Min-Richtwerte 2021
Hier haben wir die endgültigen N-Min-Richtwerte der Landwirtschaftskammer beigefügt. Bitte nehmen Sie diese zu Ihren Unterlagen. Diese sind CC-Relevant. Für unser Landkreis sind die Bodenklimaräume „51 – sandige Böden (Ost)“ und „52 – Marschen, Tonböden“ anzuwenden.

Terminvergabe Sammelantrag 2021
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung –ANDI 2021-. Aufgrund der aktuellen Lage werden wir die Termine auch in diesem Jahr wieder telefonisch oder in Form einer Videokonferenz durchführen. Genauere Infos erhalten sie dazu bei der Terminvergabe, zu der Sie sich gerne unter 04751-9226-0 melden können.

Jetzt PIN prüfen!!!
Wir bitten zu beachten, dass die PIN-Nummer für die Antragsbearbeitung der Förderanträge zwingend erforderlich ist, ohne PIN können nicht einmal die „Grunddaten des Vorjahres“ eingesehen werden!!!!
Wir bitten vorab zu überprüfen, ob Ihre PIN-Nummer vorliegt, ggf. melden Sie sich in der Geschäftsstelle oder bei VIT-Verden (04231-955 -10), um rechtzeitig eine neue PIN zu beantragen. Dies gilt vor allem auch für Betriebe, denen im vergangenen Jahr (aus verschiedensten Gründen) eine neue Fördernummer zugeteilt wurde, denn dann ist die PIN-Nummer für den Agrarantrag (Fördernummer) in der Regel nicht die PIN-Nummer für die HIT-Datenbank (Tierhaltungsnummer)!

Corona – Betrieb der Geschäftsstelle
Vor-Ort Termine: Aktuell nur mit aktuellem, negativen Corona-Test (max. 12 Stunden alt)
Wir möchten noch einmal an die aufgrund der Corona-Regelungen geänderten Öffnungszeiten unserer Geschäftsstelle erinnern.
Geänderte Öffnungszeiten
Montag – Freitag 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Telefonisch, per E-Mail oder Fax stehen unsere Mitarbeiter Ihnen selbstverständlich während der regulären Geschäftszeiten zur Verfügung (Mo – Do: 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr, Fr 8:00 bis 12:30 Uhr)
Wenn es für bestimmte Anliegen erforderlich ist, sind Vor-Ort-Termine nach telefonischer Vereinbarung möglich.

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